Feuchtbiotop - Förderung - Antrag
Förderung - Antrag - für Gemeinden, Unternehmen,
Projektgemeinschaften, Vereine, Privatpersonen, Bäuerliche Grundeigentümer
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Beschreibung: | Antragstellung für eine Förderung im Bereich Gewässer durch den NÖ Landschaftsfonds |
Formular: | Antragsformular (pdf, 750kb) zum Herunterladen |
| Voraussetzungen: | Grundsätzlich kann zu jedem Zeitpunkt ein Antrag an den Landschaftsfonds gestellt werden. Ein Projekt, das bei einer anderen Dienststelle eingereicht wird, wird jedoch erst nach Vorlage des Antrags bei der Geschäftsstelle registriert und somit ab diesem Zeitpunkt zu einem offiziellen Projekt des Landschaftsfonds. Um eine Förderung erhalten zu können, muss ein Projektvorhaben den vom Land NÖ beschlossenen Förderungsrichtlinien entsprechen. Förderungswürdigkeit und Förderungshöhe der Projekte werden von den Dienststellen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten beurteilt. In Abhängigkeit von den vorhandenen Fördermitteln und der angesuchten Förderhöhe erteilen die zuständigen Entscheidungsträger, LR Stephan Pernkopf und die Landesregierung, die Bewilligungen. |
| Notwendige Unterlagen: | Eine Kopie des Kataster- und Flächenwidmungsplanes.
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| Besondere Hinweise: | Die Einreichung von Projektvorhaben muss jedenfalls vor Beginn der Umsetzung bei der Geschäftsstelle des Fonds unter nachstehender Adresse erfolgen. |
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| Fragen & Antworten (FAQ): | Alle wichtigen Informationen zur Förderfähigkeit Ihres Projekts entnehmen Sie bitte den folgenden Förderungsrichtlinien. Merkblatt Richtlinien Feuchtbiotope (PDF-Datei, 100kb), Merkblatt Richtlinien Bestehende Kleingewässer (PDF-Datei, 777kb) |
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landentwicklung (LF6)
Dipl.Ing.Christian Steiner, E-Mail: post.lf6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9070, Fax: 02742/9005-16580
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13