Umweltschonende Wirtschaftsweisen - Förderung - Antrag
Förderung - Antrag - für Gemeinden, Unternehmen,
Projektgemeinschaften, Vereine, Privatpersonen, Bäuerliche Grundeigentümer
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Beschreibung: | Antragstellung für eine Förderung im Bereich Umweltschonende Wirtschaftsweisen durch den NÖ Landschaftsfonds |
Formular: | Formloser, schriftlicher Antrag |
| Voraussetzungen: | Grundsätzlich kann zu jedem Zeitpunkt ein Antrag an den Landschaftsfonds gestellt werden. Ein Projekt, das bei einer anderen Dienststelle eingereicht wird, wird jedoch erst nach Vorlage des Antrags bei der Geschäftsstelle registriert und somit ab diesem Zeitpunkt zu einem offiziellen Projekt des Landschaftsfonds. Um eine Förderung erhalten zu können, muss ein Projektvorhaben den vom Land NÖ beschlossenen Förderungsrichtlinien entsprechen. Förderungswürdigkeit und Förderungshöhe der Projekte werden von den Dienststellen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten beurteilt. In Abhängigkeit von den vorhandenen Fördermitteln und der angesuchten Förderhöhe erteilen die zuständigen Entscheidungsträger, LR Stephan Pernkopf und die Landesregierung, die Bewilligungen. |
| Notwendige Unterlagen: |
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| Besondere Hinweise: | Die Einreichung von Projektvorhaben muss jedenfalls vor Beginn der Umsetzung bei der Geschäftsstelle des Fonds unter nachstehender Adresse erfolgen. |
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| Zuständigkeit: | Geschäftsstelle des NÖ Landschaftsfonds, Abteilung LF3 |
| Fragen & Antworten (FAQ): |
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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)
Dipl.-Ing. Ernest Reisinger, E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12980, Fax: 02742/9005-13535
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

