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Landwirtschaft


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Landwirtschaft
in Niederösterreich

Förderung Streuobstpflanzung

Streuobstpflanzungen

  

Beschreibung:

Abwicklung der Förderung von Streuobstpflanzungen im Rahmen der Maßnahme M 323 - Kulturlandschaft, Landschaftsgestaltung und Landeschaftsentwicklung. Förderstelle für diese Maßnahme ist die Abteilung Landwirtschaftsförderung. Aufgrund der Problematik der Doppelförderung können nur Pflanzungen auf Flächen gefördert werden, die keine entsprechende ÖPUL-Förderung erhalten. Projekte aus diesem Bereich sollten über die LEADER-Methode abgewickelt werden.

Formular:

Antragsformular (pdf, 232kb) zum Herunterladen
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.
Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer

Verpflichtungserklärung (pdf, 47,9Kb) zum Herunterladen

Voraussetzungen:
  • Einvernahme mit der Naturschutzabteilung
  • Nur Gemeinden mit < 30.000 EW (ländliches Gebiet)
  • Dieselbe Leistung darf auf derselben Fläche nicht durch ÖPUL gefördert sein.
  • 5 Jahre Behaltefrist - Ausfälle sind auf eigene Kosten zu ersetzen!
  • Nicht gefördert werden Pflanzungen in eingezäunten Gärten von Einfamilienhäusern oder im geschlossenen Siedlungsgebiet; möglich sind Pflanzungen am Dorfrand, in lw. Hausgärten etc., auch auf Gemeindeflächen und auf Straßenrändern
  • Bestätigung des Förderungswerbers, dass die Neuauspflanzung nicht auf „Erhaltung Streuobst-Fläche" bzw. „WF-Fläche" und dass das Pflanzmaterial nicht für Nachpflanzung bereits geförderter Bäume im Verpflichtungszeitraum und dass das Pflanzmaterial nicht für eine Wiederherstellung oder Erhaltung bestehender Landschaftselemente auf ÖPUL-Flächen (Erhaltungspflicht von Landschaftselementen) dient.
  • Bei Aktionen hat der Förderungswerber genau zu dokumentieren, wie viele Bäume welcher Art und Sorte der einzelne zum Auspflanzen erhalten hat.
  • Für die Auspflanzungen sind traditionelle, regional typische Arten und Sorten zu verwenden.
  • Auf die primäre Verwendung von Arten und Sorten mit geringer Feuerbrandanfälligkeit ist zu achten.
  • Die Pflanzstöcke sollten aus einem möglichst langlebigen Holz gemacht (Lärche, Eiche, Robinie etc.) und mindestens 5 Jahre haltbar sein.
Die Maßnahme soll möglichst über LEADER abgewickelt werden.
Notwendige Unterlagen: Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:

Das vollständig ausgefüllte Formular und die Verpflichtungserklärung müssen im Original vorgelegt werden.
Besondere Hinweise:

ACHTUNG - WICHTIGE INFORMATION

Da die in der Finanztabelle vorgesehenen Mittel für diese Maßnahme ausgeschöpft sind, können ab sofort keine neuen Förderanträge mehr entgegen genommen werden.

Fristen:Antragstellung vor Beginn der Aktion
Kosten:Mindestinvestitionsvolumen: € 5.000,-
Zuständigkeit:Abteilung Landwirtschaftsförderung 
Fragen & Antworten (FAQ) 








WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Streuobstpflanzungen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung


Dipl. Ing. Eva Eichinger E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/12982, Fax: 02742/9005-13535

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 04.11.2011