Landwirtschaft
in Niederösterreich
Förderung Streuobstpflanzung
Streuobstpflanzungen
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Beschreibung: | Abwicklung der Förderung von Streuobstpflanzungen im Rahmen der Maßnahme M 323 - Kulturlandschaft, Landschaftsgestaltung und Landeschaftsentwicklung. Förderstelle für diese Maßnahme ist die Abteilung Landwirtschaftsförderung. Aufgrund der Problematik der Doppelförderung können nur Pflanzungen auf Flächen gefördert werden, die keine entsprechende ÖPUL-Förderung erhalten. Projekte aus diesem Bereich sollten über die LEADER-Methode abgewickelt werden. |
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Formular: | Antragsformular (pdf, 232kb) zum Herunterladen Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar. Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer Verpflichtungserklärung (pdf, 47,9Kb) zum Herunterladen |
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| Voraussetzungen: | - Einvernahme mit der Naturschutzabteilung
- Nur Gemeinden mit < 30.000 EW (ländliches Gebiet)
- Dieselbe Leistung darf auf derselben Fläche nicht durch ÖPUL gefördert sein.
- 5 Jahre Behaltefrist - Ausfälle sind auf eigene Kosten zu ersetzen!
- Nicht gefördert werden Pflanzungen in eingezäunten Gärten von Einfamilienhäusern oder im geschlossenen Siedlungsgebiet; möglich sind Pflanzungen am Dorfrand, in lw. Hausgärten etc., auch auf Gemeindeflächen und auf Straßenrändern
- Bestätigung des Förderungswerbers, dass die Neuauspflanzung nicht auf „Erhaltung Streuobst-Fläche" bzw. „WF-Fläche" und dass das Pflanzmaterial nicht für Nachpflanzung bereits geförderter Bäume im Verpflichtungszeitraum und dass das Pflanzmaterial nicht für eine Wiederherstellung oder Erhaltung bestehender Landschaftselemente auf ÖPUL-Flächen (Erhaltungspflicht von Landschaftselementen) dient.
- Bei Aktionen hat der Förderungswerber genau zu dokumentieren, wie viele Bäume welcher Art und Sorte der einzelne zum Auspflanzen erhalten hat.
- Für die Auspflanzungen sind traditionelle, regional typische Arten und Sorten zu verwenden.
- Auf die primäre Verwendung von Arten und Sorten mit geringer Feuerbrandanfälligkeit ist zu achten.
- Die Pflanzstöcke sollten aus einem möglichst langlebigen Holz gemacht (Lärche, Eiche, Robinie etc.) und mindestens 5 Jahre haltbar sein.
Die Maßnahme soll möglichst über LEADER abgewickelt werden. |
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| Notwendige Unterlagen: | Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:
Das vollständig ausgefüllte Formular und die Verpflichtungserklärung müssen im Original vorgelegt werden. |
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| Besondere Hinweise: | ACHTUNG - WICHTIGE INFORMATION Da die in der Finanztabelle vorgesehenen Mittel für diese Maßnahme ausgeschöpft sind, können ab sofort keine neuen Förderanträge mehr entgegen genommen werden. |
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| Fristen: | Antragstellung vor Beginn der Aktion |
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| Kosten: | Mindestinvestitionsvolumen: € 5.000,- |
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| Zuständigkeit: | Abteilung Landwirtschaftsförderung |
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| Fragen & Antworten (FAQ) | |
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Ihre Kontaktstelle des Landes für Streuobstpflanzungen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung
Dipl. Ing. Eva Eichinger E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/12982, Fax: 02742/9005-13535
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Letzte Änderung dieser Seite: 04.11.2011