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Landwirtschaft


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Landwirtschaft
in Niederösterreich

Grundverkehr

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  • Ausländergrunderwerb

    Nicht gleichgestellte ausländische Personen benötigen für den Erwerb eines Grundstücks eine Genehmigung.   > mehr



  • Landwirtschaftlicher Grundverkehr

    Der Erwerb eines Eigentumsrechtes oder eines Nutzungsrechtes an einem land- oder forstwirtschaftlichen Grundstück oder an einem dazugehörigen Wohn- oder Wirtschaftsgebäude bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde.   > mehr






WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für den Ausländergrundverkehr

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Agrarrecht (LF1)


Elisabeth Weninger, E-Mail: post.lf1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12881, Fax: 02742/9005-13050

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 2.01.2012