Grundverkehr
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Ausländergrunderwerb
Nicht gleichgestellte ausländische Personen benötigen für den Erwerb eines Grundstücks eine Genehmigung. > mehr
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Landwirtschaftlicher Grundverkehr
Der Erwerb eines Eigentumsrechtes oder eines Nutzungsrechtes an einem land- oder forstwirtschaftlichen Grundstück oder an einem dazugehörigen Wohn- oder Wirtschaftsgebäude bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde. > mehr
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für den Ausländergrundverkehr
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Agrarrecht (LF1)
Elisabeth Weninger, E-Mail: post.lf1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12881, Fax: 02742/9005-13050
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Agrarrecht (LF1)
Elisabeth Weninger, E-Mail: post.lf1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12881, Fax: 02742/9005-13050
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12