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Antrag zur Förderung von Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinde
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Beschreibung: | Für Schäden an Gemeindewegen, Gemeindestraßen
im Vermögen der Gemeinde eingetreten sind. |
Formular: | Antragsformular (doc, 93kb) zum Herunterladen Für das Format DOC benötigen Sie das Programm Word. |
| Voraussetzungen: | Die Gemeinden müssen sämtliche Kostennachweise, gegliedert nach den jeweiligen Schadensereignissen und Schadensorten in einer zusammenfassenden Übersicht so darstellen, dass ein eindeutiger Bezug zur vorangegangenen Schadensmeldung (Schadensbegutachtung) hergestellt werden kann. |
| Notwendige Unterlagen: | Alle Rechnungen und Kostennachweise über Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Schadensbehebung an Wegen, Straßen, Flächen und Anlagen der Gemeinden müssen von der Abteilung Güterwege des Amtes der NÖ Landesregierung, als fachtechnisch zuständige Abteilung hinsichtlich ihrer sachlichen und fachtechnischen Richtigkeit überprüft sein |
| Besondere Hinweise: | keine |
| Fristen: | Der Schadenszeitraum ist gleich dem Kalenderjahr (=Schadensjahr). Der Zuschuss ist gleichzeitig mit einer Schadensmeldung bis 28. Februar des Folgejahres zu beantragen. Die Kostennachweise müssen bis 28. Februar des dem Schadensjahr zweitfolgenden Jahres bei der Abteilung Gemeinden eingelangt sein. |
| Kosten: | keine |
| Zuständigkeit: | Abteilung Güterwege gemeinsam mit der Abteilung Gemeinden |
| Fragen & Antworten (FAQ): | |
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Güterwege
E-Mail: post.st8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 DW 13624, Fax: 02742/9005 DW 13890
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12
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Abteilung Güterwege
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