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Landwirtschaft
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Landwirtschaft 
in Niederösterreich 
Rebstöcke im Frühjahr

Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO)

Der NÖ Landschaftsfonds hat das Ziel, eine ökologisch intakte Kulturlandschaft mit einer reichen Ausstattung an heimischen Tieren und Pflanzen, vielfältigen Landschaftselementen und umweltschonenden Nutzungen zu erhalten und wiederherzustellen.

Der Fonds wurde im Jahr 1993 vom Land Niederösterreich gegründet. Seit dem Jahr 1994 erfolgt die Dotation des Fonds im Wesentlichen auf Grundlage des NÖ Landschaftsabgabegesetzes (LGBl. 3630-0) durch die so genannte "Landschaftsabgabe".

Diese Abgabe wird für das obertägige Gewinnen von mineralischen Rohstoffen eingehoben und zweckgebunden für Projekte verwendet, die den Zielsetzungen des Fonds dienen.


Obstbaumwiese
Stefan Kreppel LF6

Was wird gefördert?

Die bei der Geschäftsstelle des Landschaftsfonds eingereichten Anträge werden
folgenden Projekttypen zugeordnet und von den jeweils zuständigen Dienststellen bearbeitet.






Landschaftspflege

  • Kulturlandschaftsprojekte und - Entwicklung inkl. Öffentlichkeitsarbeit
  • Pflege und Erhaltungskonzepte inkl. (Pilot)-Projekte zur Umsetzung
  • Artenschutz- und Artensicherungsprojekte
  • Bildungsprojekte
  • Sonderprojekte (Baumpflege, Obstbaumtag)
  • Förderungsantrag

    Förderungsantrag Baumpflege




    Landschaftsgestaltung

  • Planung und Neuanlage von Landschaftselementen wie Baumreihen, Obstwiesen und Hecken
  • Sortenerhaltung (Streuobst, Regionale Gehölzvermehrung)
  • Bildungsprojekte (Schule & Region)
  • Förderungsantrag




    Gewässer

  • Maßnahmen in der Fläche: Feuchtbiotope, Erosionsschutz 
         und Wasserrückhalt
  • Fließgewässerprojekte: Verbesserung der Durchgängigkeit (Fischaufstiege)
         und Strukturverbesserungen an Gerinnen (Rückbau)
  • Förderungsantrag




    Umweltschonende Wirtschaftsweisen

  • Landentwicklungsprojekte
  • Spezielle Projekte zur Förderung von umweltschonenden
          Wirtschaftsweisen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung für Landentwicklung
          und umweltschonende Wirtschaftsweisen
  • Förderungsantrag




    Wald

  • Bepflanzungsprojekte in gering bewaldeten Gebieten
  • Pflegeprojekte
  • Biotopverbesserungsmaßnahmen für Rauhfußhühner
  • Fischökologische Projekte
  • Waldlehrpfade
  • Förderungsantrag




    Touristische Einrichtungen

  • Wandern
  • Naturparke
  • Förderungsantrag



    Wer kann einen Antrag stellen?

    Wenn das Förderziel erfüllt wird und zur Durchführung der geplanten
    Maßnahme keine gesetzlichen Verpflichtungen bestehen, kommen als
    Förderempfänger in Frage:

    • Gemeinden
    • Projektgemeinschaften
    • Vereine
    • Privatpersonen
    • Bäuerliche Grundeigentümer
    • Unternehmen

    Einreichung

    Die Einreichung von Projektvorhaben muss jedenfalls vor Beginn der Umsetzung
    bei der Geschäftsstelle des Fonds unter nachstehender Adresse erfolgen:




    WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
    Publikationen

    Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
    Ihre Kontaktstelle des Landes für den NÖ Landschaftsfonds

    Amt der NÖ Landesregierung
    Abteilung Landentwicklung (LF6)


    Dipl.-Ing. Christian Steiner, E-Mail: post.lf6@noel.gv.at
    Tel: 02742/9005-9070, Fax: 02742/9005-16580

    3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13

    Lageplan, Adressen aller Dienststellen


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    Letzte Änderung dieser Seite: 07.10.2008