Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO)
Der NÖ Landschaftsfonds hat das Ziel, eine ökologisch intakte Kulturlandschaft mit einer reichen Ausstattung an heimischen Tieren und Pflanzen, vielfältigen Landschaftselementen und umweltschonenden Nutzungen zu erhalten und wiederherzustellen.
Der Fonds wurde im Jahr 1993 vom Land Niederösterreich gegründet. Seit dem Jahr 1994 erfolgt die Dotation des Fonds im Wesentlichen auf Grundlage des NÖ Landschaftsabgabegesetzes (LGBl. 3630-0) durch die so genannte "Landschaftsabgabe".
Diese Abgabe wird für das obertägige Gewinnen von mineralischen Rohstoffen eingehoben und zweckgebunden für Projekte verwendet, die den Zielsetzungen des Fonds dienen.
Was wird gefördert?
Die bei der Geschäftsstelle des Landschaftsfonds eingereichten Anträge werden
folgenden Projekttypen zugeordnet und von den jeweils zuständigen Dienststellen bearbeitet.
Landschaftspflege
Landschaftsgestaltung
Gewässer
und Wasserrückhalt
und Strukturverbesserungen an Gerinnen (Rückbau)
Umweltschonende Wirtschaftsweisen
Wirtschaftsweisen
und umweltschonende Wirtschaftsweisen
Wald
Touristische Einrichtungen
Wer kann einen Antrag stellen?
Wenn das Förderziel erfüllt wird und zur Durchführung der geplanten
Maßnahme keine gesetzlichen Verpflichtungen bestehen, kommen als
Förderempfänger in Frage:
- Gemeinden
- Projektgemeinschaften
- Vereine
- Privatpersonen
- Bäuerliche Grundeigentümer
- Unternehmen
Einreichung
Die Einreichung von Projektvorhaben muss jedenfalls vor Beginn der Umsetzung
bei der Geschäftsstelle des Fonds unter nachstehender Adresse erfolgen:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landentwicklung (LF6)
Dipl.-Ing. Christian Steiner, E-Mail: post.lf6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9070, Fax: 02742/9005-16580
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13

