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Landwirtschaft


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Landwirtschaft
in Niederösterreich

Pflanzenschutz

Was ist Pflanzenschutz?

Unter Pflanzenschutz versteht man den Schutz von Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Pflanzen zur Produktion von Nahrungsmitteln oder Energie verwendet werden oder es sich "bloß" um Zierpflanzen handelt.

Pflanzenschutz sollte nicht mit Artenschutz verwechselt werden. Der Schutz seltener Pflanzen ist nicht Pflanzen-, sondern Artenschutz.





Was muss ich tun, wenn ich Schädlinge oder Krankheiten auf meinen Pflanzen entdecke?

Wenn Sie auf ihren Pflanzen "atypische" Schädlinge oder Krankheiten entdecken, die sich bedrohlich vermehren, sollten Sie dies bei Ihrer Gemeinde melden. Nicht "atypisch" sind z.B. Blattläuse oder Maikaifer. Die Gemeinde kann Ihnen dann eine fachliche Ansprechstelle nennen, die Ihnen weitere Informationen gibt, was Sie gegen die Schädlinge oder Krankheiten tun können.

Sie können sich auch direkt beim Amtlichen Pflanzenschutzdienst melden und dort erkundigen über die richtigen Pflanzenschutzmaßnahmen. Der Amtliche Pflanzenschutzdienst ist in NÖ die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Wienerstraße 64, 3100 St. Pölten, Tel. Nr. 050/259/22600.

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Welche Schädlinge und Pflanzenkrankheiten sind meldepflichtig?

Aufgrund von Vorschriften der EU ist das Auftreten einiger Schädlinge und Pflanzenkrankheiten meldepflichtig. Die wichtigsten sind:

  • bakterielle Ringfäule der Kartoffeln
  • bakterielle Braunfäule und bakterielle Welke der Kartoffel und Tomate
  • die Kartoffelnematoden
  • der Maiswurzelbohrer
  • der Feuerbrand

Sollten Sie den Verdacht haben, dass eine dieser Krankheiten auftritt, melden Sie dies bitte Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst, der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Pflanzenschutzreferat. Der Amtliche Pflanzenschutzdienst macht regelmäßig Untersuchungen, um festzustellen, ob diese Krankheiten auftreten.

Bitte unterstützen Sie die Personen, die diese Untersuchungen durchführen wollen und befolgen Sie bei einem Befall deren Anweisungen. Sie helfen Ihnen dabei rasch und effizient gegen aufgetretene Schädlinge und Pflanzenkrankheiten die nötigen Maßnahmen zu treffen. So kann ein Ausbreiten verhindert werden.

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Informationen für Erzeuger und Händler von Pflanzen

Mit der Richtlinie 2000/29/EG hat die Europäische Union umfangreiche Regelungen zur Verhinderung des Verbringens von Schadorganismen von Pflanzen und Pflanzenteilen getroffen. Diese Richtlinie wurde samt ihren Anhängen durch das Pflanzenschutzgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011 und der Pflanzenschutzverordnung 2011, BGBl. II Nr. 233/2011 jeweils in der geltenden Fassung, in innerstaatliches (Bundes-)Recht umgesetzt. Die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, die in Niederösterreich den Amtlichen Pflanzenschutzdienst bildet, vollzieht aufgrund einer Übertragungsverordnung des Landeshauptmannes das (Bundes-)Pflanzenschutzgesetz 2011.

Nach dem Pflanzenschutzgesetz 2011 ist es für die Erzeuger und Händler einer Reihe von Pflanzen und deren Erzeugnisse erforderlich, sich in ein amtliches Register eintragen zu lassen, welches die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer im Auftrag des Landeshauptmannes führt. Für das Verbringen von bestimmten Pflanzen besteht die Pflicht, diese mit einem Pflanzenpass zu versehen.

Das Pflanzgutgesetz 1997, welches ebenso von der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer vollzogen wird, regelt, ähnlich wie das Pflanzenschutzgesetz 2011, Maßnahmen zur Verhütung des Verbringens von Schadorganismen. Regelungsgegenstand ist jedoch das Inverkehrbringen von Pflanzgut von Zierpflanzen-, Gemüse- und Obstarten. Auch nach diesem Gesetz sind bestimmte Betriebe zu registrieren und das Verbringen bestimmten Pflanzgutes an das Vorhandensein eines Pflanzenpasses gebunden.

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Was müssen Anwender von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft beachten?

Für die Lagerung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft bestehen eine Reihe von rechtlichen Vorgaben. Die Organe der Land- und Forstwirtschaftsinspektion kontrollieren die Pflanzenschutzmittellagerung und -anwendung.
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Weitere Informationen zum Thema Pflanzenschutz

Amtlicher Pflanzenschutzdienst in Niederösterreich:

NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Pflanzenschutzreferat
Wiener Straße 64
3100 St. Pölten

Tel. Nr. 050/259/22600

E-Mail: pflanzenschutz@lk-noe.at

Homepages:

http://www.pflanzenschutzdienst.at

http://www.lk-noe.at

Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit (AGES)

Spargelfeldstraße 191
1226 Wien

Homepage: http://www.ages.at/

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Einige rechtliche Vorschriften zum Thema Pflanzenschutz

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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Pflanzenschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Agrarrecht


Mag. Christoph Grubmann E-Mail: post.lf1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12881, Fax: 02742/9005-13050

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 12

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 20.03.2012