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in Niederösterreich 
Pferde auf einer grünen Wiese

Qualitätsklassen

Mit dem Qualitätsklassengesetz, BGBl. Nr. 161/1967 in der derzeit geltenden Fassung, wurde die Einführung von Qualitätsklassen für landwirtschaftliche Erzeugnisse beschlossen. Die Zuständigkeit für dieses Gesetz liegt beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft.

Die Bezirksverwaltungsbehörden sind nur für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes im Rahmen der Inlandskontrolle, der danach erlassenen Verordnungen und für die Verordnungen des Rates der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Qualitätsnormen, Handelsklassen, Verkaufs- oder Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse zuständig. Anfragen wären daher nur in diesen Angelegenheiten an die Bezirksverwaltungsbehörden zu richten.

In einigen NÖ Verwaltungsbezirken werden für die Kontrollen die Amtstierärzte herangezogen.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Qualitätsklassen in der Landwirtschaft

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle


Dr. Angelika Sacher, E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13437, Fax: 02742/9005-12801

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 09.01.2013