Qualitätsklassen
Mit dem Qualitätsklassengesetz, BGBl. Nr. 161/1967 in der derzeit geltenden Fassung, wurde die Einführung von Qualitätsklassen für landwirtschaftliche Erzeugnisse beschlossen. Die Zuständigkeit für dieses Gesetz liegt beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft.
Die Bezirksverwaltungsbehörden sind nur für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes im Rahmen der Inlandskontrolle, der danach erlassenen Verordnungen und für die Verordnungen des Rates der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Qualitätsnormen, Handelsklassen, Verkaufs- oder Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse zuständig. Anfragen wären daher nur in diesen Angelegenheiten an die Bezirksverwaltungsbehörden zu richten.
In einigen NÖ Verwaltungsbezirken werden für die Kontrollen die Amtstierärzte herangezogen.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Dr. Angelika Sacher, E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13437, Fax: 02742/9005-12801
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13

