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in Niederösterreich 
Pferde auf einer grünen Wiese

Huf- und Klauenbeschlag

Die Überwachung des Huf- und Klauenbeschlages, ein Teilgewerbe nach der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 in der derzeit gültigen Fassung, obliegt den Amtstierärzten.

Hufschmiede, die sich in einem Verwaltungsbezirk niederlassen, müssen die Berufsausübung der Bezirksverwaltungsbehörde bekannt geben.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Huf- und Klauenbeschlag

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle


Dr. Angelika Sacher, E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13437, Fax: 02742/9005-12801

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 09.01.2013