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Karten & Geoinformation


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Karten & Geoinformation
in Niederösterreich

Kostenberechnung für geografische Daten

Das Land NÖ hat ein breites Angebot Geodaten, die auch an Dritte weitergegeben werden.


•1. Rechtliche Grundlagen

Das Land Niederösterreich ist eine öffentliche Stelle i.S.d. § 19 Zi. 1 NÖ Auskunftsgesetzes. Es besteht eine Verpflichtung zur nicht diskriminierenden Weitergabe von Daten nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 NÖ Auskunftsgesetz. Das Begehren auf Weiterverwendung von Daten hat grundsätzlich auf schriftlichem Wege zu erfolgende (Datenantrag).

•2. Allgemeiner Grundsatz

Sofern Geodaten des Landes Niederösterreich, die durch die Abteilung Vermessung und Geoinformation verwaltet werden, für die Weiterverwendung rechtmäßig zugänglich gemacht werden, hat gegenüber dem Land Niederösterreich jeder das Recht auf die Weiterverwendung der Geodaten in nicht diskriminierender Weise.

Das Land Niederösterreich kann für die Weiterverwendung der in ihrem Besitz befindlichen Geodaten Entgelte einheben. Die Gesamteinnahmen, die sich aus der Bereitstellung von Geodaten ergeben, dürfen die Kosten ihrer Erstellung, Erfassung, Reproduktion und Verbreitung zuzüglich einer angemessenen Gewinnspanne nicht übersteigen. Daraus darf sich keine Behinderung des Wettbewerbs ergeben.

Die Entgelte haben für vergleichbare Kategorien der Weiterverwendung nicht diskriminierend zu sein.

•3. Kategorien der Weiterverwendung (Weiterverwendungsgruppen)

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen kommerzieller Weiterverwendung und nicht kommerzieller Weiterverwendung. Der Nutzkreis wird unterschieden in Auftragnehmer des Landes Niederösterreich (AN), nicht gewinnorientierte gemeinnützige Organisation (Org), wissenschaftliche Forschungseinrichtung universitären Charakters (UniO) sowie sonstige Personen des öffentlichen oder privaten Rechts (sP).

•4. Grundsätze, Definition der Nutzergruppen und Preisliste

Weitere Informationen




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Abgabe von Geodaten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Hydrologie und Geoinformation


E-Mail: post.bd3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14600, Fax: 02742/9005-13888

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 03.02.2012