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Gesundheits- und Sozialbereich





Direktion NÖ Landespflegeheime/Jugendheime

  • Die Personalabteilung veranlasst eine Ausschreibung und prüft bei den einlangenden Bewerbungen die Erfüllung der formalen Voraussetzungen
  • Alle Bewerberinnen und Bewerber werden einer computergestützten Testung mit dem Testsystem eines unabhängigen Personalberatungsunternehmens unterzogen
  • Es erfolgt ein Hearing unter Hinzuziehung eines unabhängigen Managementberaters
  • Die Bestellung erfolgt durch Beschlussfassung der Landesregierung



Ärztliche Leitung/Primarärzte bzw. Primarärztinnen

  • Die Personalabteilung veranlasst eine öffentliche Ausschreibung und prüft bei den einlangenden Bewerbungen die Erfüllung der formalen Voraussetzungen
  • Alle Bewerbungen werden durch den Landessanitätsrat für NÖ begutachtet
  • Es erfolgt ein Hearing unter Hinzuziehung eines unabhängigen Managementberaters
  • Die Bestellung erfolgt durch Beschlussfassung der Landesregierung



Kaufmännische Direktion sowie Pflegedirektion einer Krankenanstalt

  • Die Personalabteilung veranlasst eine öffentliche Ausschreibung und prüft bei den einlangenden Bewerbungen die Erfüllung der formalen Voraussetzungen
  • Es erfolgt ein Hearing unter Hinzuziehung eines unabhängigen Managementberaters
  • Die Bestellung erfolgt durch Beschlussfassung der Landesregierung



Pflegedienst- und Stationsleitung eines NÖ Landespflegeheimes

  • Das NÖ Landespflegeheim veranlasst in Absprache mit der Personalabteilung eine öffentliche Ausschreibung und prüft bei den einlangenden Bewerbungen die Erfüllung der formalen Voraussetzungen
  • Es erfolgt ein Hearing im Amt der NÖ Landesregierung
  • Die Bestellung erfolgt durch die Personalabteilung



Direktion Landwirtschaftliche Fachschulen

  • Die Personalabteilung veranlasst eine interne Ausschreibung und prüft bei den einlangenden Bewerbungen die Erfüllung der formalen Voraussetzungen
  • Eine Anhörung des Schulgemeinschaftsausschusses wird durchgeführt
  • Es erfolgt ein Hearing in der Personalabteilung
  • Die Bestellung erfolgt durch Beschlussfassung der Landesregierung



Kindergartenleitung

  • Die Personalabteilung veranlasst eine interne Ausschreibung
  • Die Kindergarteninspektorin prüft die Erfüllung der formalen Voraussetzungen
  • Eine Reihung nach fachlicher Qualifikation bzw. Dienstalter wird erstellt
  • Die Bestellung erfolgt durch die Personalabteilung



Oberärzte/Assistenten/AllgemeinmedizinerInnen

  • Die Auswahl erfolgt durch die Ärztliche Leitung bzw. den Abteilungsvorstand gegebenenfalls nach Durchführung eines Hearings
  • Die Personalabteilung entscheidet letztlich über die Aufnahme



Turnusärztinnen bzw. Turnusärzte

  • Die Bewerbungen werden nach Promotionsdatum in der Warteliste gereiht
  • Die Personalabteilung entscheidet letztlich über die Aufnahme

Bewerbungsinformationen für Turnusärzte bzw. Turnusärztinnen

 




Psychologen bzw. Psychologinnen

  • Die Auswahl erfolgt durch die Ärztliche Leitung gegebenenfalls nach Durchführung eines Hearings
  • Die Personalabteilung entscheidet letztlich über die Aufnahme



Apotheker bzw. Apothekerinnen

  • Die Auswahl erfolgt durch die Ärztliche Leitung
  • Die Personalabteilung entscheidet letztlich über die Aufnahme



Diplompfleger bzw. Diplomschwestern/Hebammen

  • Die Auswahl erfolgt durch die Pflegedienstleitung bzw. Leitung der Dienststelle
  • Die Personalabteilung entscheidet letztlich über die Aufnahme



Gehobener medizinisch-technischer Dienst/Medizinisch-technischer Fachdienst

  • Die Auswahl erfolgt durch die Pflegedienstleitung bzw. Leitung der Dienststelle
  • Die Personalabteilung entscheidet letztlich über die Aufnahme



Kindergärtner bzw. Kindergärtnerinnen

  • Es erfolgt eine Reihung nach folgenden Kriterien:
    • Schulischer Erfolg (=sehr gut) in den Gegenständen:
      • Pädagogik und Didaktik lt. Maturazeugnis
      • Deutsch und Kindergartenpraxis lt. Jahreszeugnis
    • Einschlägige berufliche Erfahrung und Weiterbildung
    • Landesweite Mobilität
    • Datum der Bewerbung
  • Die Personalabteilung entscheidet letztlich über die Aufnahme



  • Weitere Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen

    • Der Leiter der Dienststelle, auf die sich die Bewerbung bezieht, führt mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber ein strukturiertes Vorstellungsgespräch, welches dokumentiert wird. Es werden die Arbeitserfahrungen, die Kenntnisse sowie die Fähigkeit zur Eingliederung in den Betrieb beurteilt.
    • Die Personalabteilung entscheidet letztlich über die Aufnahme




    WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
    Ihre Kontaktstelle des Landes

    Amt der NÖ Landesregierung

    E-Mail: post.lad2@noel.gv.at
    Tel: 02742/9005 DW 12041, Fax: 02742/9005 DW 13630
    3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

    Lageplan, Adressen aller Dienststellen


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    Letzte Änderung dieser Seite: 17.04.2013