
Zu den Zielen und Grundsätzen des staatlichen Handelns zählen gemäß Artikel 4 Ziffer 7 der NÖ Landesverfassung 1979, LGBl.0001-13:
"Bürgernähe und Deregulierung:
Der Zugang der Bürger zum Recht ist zu gewährleisten und der Weg für den Bürger so leicht wie möglich zu gestalten. Im Hinblick darauf kommt einer Beschränkung von Rechtsvorschriften auf das unbedingt erforderliche Ausmaß, der Verständlichkeit der Gesetzes- und Behördensprache und der Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung besondere Bedeutung zu."
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