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Systematik des Landesgesetzblattes für das Land Niederösterreich
Das Landesgesetzblatt für das Land NÖ besteht aus auswechselbaren Blättern (Lose-Blatt-Sammlung) und ist systematisch gegliedert.
Dieses System garantiert, dass
- alle Rechtvorschriften übersichtlich geordnet und sachlich gegliedert sind,
- Änderungen von Rechtsvorschriften (Novellen, Druckfehlerberichtigungen, usw) in den bestehenden Text eingefügt werden und so stets die gesamte Rechtsvorschrift in der aktuellen (letztgültigen) Fassung enthalten ist,
- trotzdem aber auch ein historischer Rechtszustand genau ermittelt werden kann.
Falls Sie eine Rechtsvorschrift aus dem Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich zitieren, ersuchen wir Sie folgende Zitierregel einzuhalten:
- Titel oder Kurztitel oder Buchstabenabkürzung und
- die Fundstelle
müssen angegeben werden d.h.:
Soll auf NÖ Landesvorschriften dynamisch verwiesen werden, so muss die Fassungsbezeichnung entfallen (z.B.LGBl.0001). Soll auf NÖ Landesvorschriften statisch verwiesen werden, so muss die Fassungsbezeichnung an die Gliederungszahl angefügt werden (z.B.LGBl.0001-13).
Das Beschlussdatum wird nicht zitiert.
Systematik des NÖ Landesgesetzblattes (PowerPoint-Datei, 676kb)
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
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NÖ Landesgesetze 1949-1971
mit Vorläufer
NÖ Landesrecht
im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
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mit Vorläufer
NÖ Landesrecht
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Amt der NÖ Landesregierung
Landesamtdirektion/Verfassungsdienst
E-Mail: post.lad1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12325,13503, Fax: 02742/9005-13620
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 3
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