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    <title>Bewilligungen und Genehmigungen</title>
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    <description>Nachfolgend finden Sie alle Beiträge,  die zu dem von Ihnen gewählten Inhalt vorhanden sind. Bitte klicken Sie auf einen der Links, um zu einem Beitrag zu gelangen. </description>
    <language>de-de</language>
    <copyright>Das Land Niederösterreich</copyright>
    <pubDate>Mon, 21 May 2012 10:18:16 +0200</pubDate>
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      <title>Das Land Niederösterreich</title>
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    <item>
      <title>Betriebsbewilligung einer Anlage für den Umgang mit Strahlenquellen</title>
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        <![CDATA[
        Der Betrieb einer Anlage für den Umgang mit Strahlenquellen, für welche eine vorangehende Errichtungsbewilligung erforderlich war, ist nur nach behördlicher Bewilligung zulässig.
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      <link>http://www.noe.gv.at/Umwelt/Energie/Bewilligungen-und-Genehmigungen/Betriebsbewilligung_Strahlenquellen.html</link>
      <author>Das Land Niederösterreich &lt;info@noel.gv.at&gt;</author>
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      <title>Betriebsbewilligung für Anlagen ohne Errichtungsbewilligung</title>
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        <![CDATA[
        Der Betrieb von Anlagen für den Umgang mit Strahlenquellen, die keine baulichen Strahlenschutzmaßnahmen erfordern und somit keiner Errichtungsbewilligung bedürfen, ist nur nach behördlicher Bewilligung zulässig.
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      <link>http://www.noe.gv.at/Umwelt/Energie/Bewilligungen-und-Genehmigungen/Betriebsbewilligung_ohneErrichtungsbewilligung.html</link>
      <author>Das Land Niederösterreich &lt;info@noel.gv.at&gt;</author>
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      <title>Bewilligung für den Umgang mit Strahlenquellen</title>
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        <![CDATA[
        Der Umgang mit Strahlenquellen, für die keine bewilligungspflichtigen Anlagen benötigt werden, bedarf einer Bewilligung. Eine solche Umgangsbewilligung ist z.B. für mobile Röntgenanlagen erforderlich.
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      <link>http://www.noe.gv.at/Umwelt/Energie/Bewilligungen-und-Genehmigungen/Umgang_Strahlenquellen.html</link>
      <author>Das Land Niederösterreich &lt;info@noel.gv.at&gt;</author>
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      <title>Elektrizitätswirtschaftliche Konzession</title>
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        <![CDATA[
        Wer ein Verteilernetz betreiben will, benötigt dafür eine Konzession der Behörde (elektrizitätswirtschaftliche Konzession).
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      <link>http://www.noe.gv.at/Umwelt/Energie/Bewilligungen-und-Genehmigungen/Elektrizitaetswirtschaftliche_Konzession.html</link>
      <author>Das Land Niederösterreich &lt;info@noel.gv.at&gt;</author>
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      <title>Errichtungsbewilligung einer Anlage für Umgang mit Strahlenquellen</title>
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        <![CDATA[
        Die Errichtung einer Anlage für den Umgang mit Strahlenquellen ist nur nach behördlicher Bewilligung zulässig, wenn bereits bei der Errichtung der Anlage Maßnahmen für den Strahlenschutz vorbereitet oder durchgeführt werden müssen.
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      <author>Das Land Niederösterreich &lt;info@noel.gv.at&gt;</author>
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      <title>Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) - Benennung</title>
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        <![CDATA[
        Der Netzbetreiber hat dem Betreiber einer KWK-Anlage, die an sein Netz angeschlossen ist, Herkunftsnachweise für die von ihm eingespeiste elektrische Energie auszustellen. 
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      <author>Das Land Niederösterreich &lt;info@noel.gv.at&gt;</author>
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      <title>Leitungsrechte, Enteignung für Starkstromanlagen</title>
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        <![CDATA[
        Wer eine elektrische Leitungsanlage betreiben will, kann bei der Behörde die Einräumung von Leitungsrechten an Grundstücken bzw. die Enteignung beantragen, wenn dies für die Errichtung der Leitungsanlage notwendig ist und keine privatrechtliche Vereinbar
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      <link>http://www.noe.gv.at/Umwelt/Energie/Bewilligungen-und-Genehmigungen/Leitungsrechte.html</link>
      <author>Das Land Niederösterreich &lt;info@noel.gv.at&gt;</author>
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      <title>Starkstromleitungen - Bewilligung</title>
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        <![CDATA[
        Für die Errichtung und Inbetriebnahme von elektrischen Leitungsanlagen für Starkstrom ist grundsätzlich eine behördliche Bewilligung notwendig, die mit Bescheid erteilt wird.
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      <author>Das Land Niederösterreich &lt;info@noel.gv.at&gt;</author>
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      <title>Stromerzeugungsanlagen - Genehmigung </title>
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        <![CDATA[
        Wer in Niederösterreich eine Anlage zur Stromerzeugung (Erzeugungsanlage) errichten, betreiben oder eine bestehende Anlage wesentlich ändern will, muss grundsätzlich eine Genehmigung nach dem NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005 einholen.
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      <link>http://www.noe.gv.at/Umwelt/Energie/Bewilligungen-und-Genehmigungen/Stromerzeugungsanlagen-Genehmigung.html</link>
      <author>Das Land Niederösterreich &lt;info@noel.gv.at&gt;</author>
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      <title>Technischer Betriebsleiter - Genehmigung </title>
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        <![CDATA[
        Ein Elektrizitätsunternehmen, das ein Übertragungs- oder Verteilnetz betreibt, („Netzbetreiber“) muss vor Aufnahme des Betriebes einen Betriebsleiter bestellen
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      <link>http://www.noe.gv.at/Umwelt/Energie/Bewilligungen-und-Genehmigungen/Betriebsleiter.html</link>
      <author>Das Land Niederösterreich &lt;info@noel.gv.at&gt;</author>
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