> > > > > >
Energie


Barrierefreie Version | Sitemap | Kontakt | Hilfe | Schriftgröße: A A A  | ein Druckersymbol
Erweiterte Suche | Suche:
Energie
in Niederösterreich

Biomasse-Nahwärmeförderung in Niederösterreich


ACHTUNG:

Das Förderprogramm Ländliche Entwicklung 2007-2013 läuft programmgemäß im kommenden Jahr aus.

Daher stehen auch die budgetierten und EU-kofinanzierten Mittel ebenfalls kurz vor ihrer Ausschöpfung.

Dementsprechend ist vor Förderungseinreichung und vor Projektbeginn die aktuelle Fördersituation mit der bewilligenden Stelle zu klären!

Ein neues Programm Ländliche Entwicklung 2014-2020 ist auf EU- und Bundesebene in Ausarbeitung und darf im Laufe des Jahres 2014 erwartet werden.




Förderung von Biomasse-Nahwärmeanlagen

Es gibt zwei mögliche Förderschienen um eine Biomasse-Nahwärmeförderung für die Errichtung einer Nahwärmeanlage in Niederösterreich zu erhalten:

A)  Im Rahmen der EU-kofinanzierten Land- und Forstwirtschaftsförderung

-  Brennstoff zu 100% aus land- und forstwirtschaftlicher Biomasse
    (keine Sägenebenprodukte)
-  Betreiber sind Einzellandwirte oder Gesellschaften mit 100% Beteiligung
   (Stimmen und Kapital) von Landwirten 
-  Überwiegender Wärmeverkauf von 100% an Dritte
-  Maximale Investitionskosten von € 500.000.-
-  Einzureichen beim Amt der NÖ Landesregierung, Geschäftsstelle für Energiewirtschaft

B)  Im Rahmen der Umweltförderung des Bundes                               

-  Alle Projekte, welche nicht unter Punkt A) gefördert werden 
-  Einzureichen bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
-  Im Bereich weiterführende Informationen finden Sie einen direkten Link zur
    Kommunalkredit Public Consulting

Im Folgenden wird die Förderschiene der EU-kofinanzierten Land- und Forstwirtschafts-förderung (Leaderprogramm LE 07-13, Maßnahme 311) behandelt.




Förderumfang

Direktzuschuss von 25% der nachgewiesenen Investitionskosten (Netto, ohne USt)
  + Kleinanlagenbonus von 5% (maximal € 10.000.-)
 




Informationen zur Förderung - Anleitung zur Förderungsabwicklung

Dem nachfolgenden Dokument entnehmen Sie bitte alle Informationen zur Förderungseinreichung und der Förderungsabwicklung, wie zum Beispiel:
  + zu erfüllende Vorraussetzungen
  + Förderungsgegenstand
  + erforderliche Unterlagen
  + und weitere Informationen

Diese Anleitung zur Förderungseinreichung kann als Checkliste verwendet werden, wobei Sie alle wichtigen Bedingungen Schritt für Schritt durchgehen können.


Förderungsanleitung Biomasse-Nahwärme (PDF-Datei, 274kb)


Einreichunterlagen

Vorlagen wie Anträge und Formulare, welche zur Förderungsabwicklung nötig sind, sind in der oben downloadbaren Anleitung einzeln angeführt und am Seitenende im Bereich weiterführende Informationen / Downloads abrufbar.





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Energiefragen

Amt der NÖ Landesregierung
Geschäftsstelle für Energiewirtschaft


Ing. Franz Patzl, Ing. Josef Fischer B.A. E-Mail: post.wst6energie@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14787 oder -14916, Fax: 02742/9005-14940

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 13

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 16.04.2012