ÖPUL 2007 Naturschutzmaßnahme WF
Das Wichtigste in Kürze
Kann man noch Flächen anmelden?
Nein, es können keine neuen Flächen oder Flächenausweitungen mehr im ÖPUL2007 zur Naturschutzmaßnahme WF in Niederösterreich beantragt werden.
Welche Flächen konnten zur Kartierung angemeldet werden?
Angemeldet werden konnten alle neuen Grünlandflächen inkl. Teichflächen sowie neuen Ackerflächen (für die Maßnahme Ackerstilllegungen sowie begrünte Ackerflächen mit Wiesennutzung), die innerhalb eines NATURA 2000-Gebietes sowie in sonstigen Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und flächigen Naturdenkmäler) außerhalb von NATURA 2000 liegen.
Informationen, ob Flächen in einem Natura 2000 Gebiet liegen, erhalten Sie auf der Homepage des Landes NÖ im Niederösterreich-Atlas sowie beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz und bei den zuständigen Bezirksbauernkammern.
WFB - Blauflächenprojekt Gewässerrandstreifen
In Niederösterreich wurde das Blauflächenprojekt Gewässerrandstreifen auf Ackerflächen angeboten. Bei diesem Projekt handelt es sich um eine Kooperation zwischen den für Naturschutz bzw. Wasserwirtschaft zuständigen Fachabteilungen. Ziel dieses Projektes ist der Schutz von Fließgewässern durch Schaffung eines Gewässerrandstreifens, um Abschwemmungen in das Gewässer zu verhindern. Blauflächen wurden entlang folgender Gewässerabschnitte angeboten:
- Rußbach oberhalb Kreuttal
- Weidenbach oberhalb Raggendorf
- Sulzbach oberhalb B49
Betriebe mit Flächen, die innerhalb dieses Gebietes liegen, wurden durch die Landwirtschaftskammer Niederösterreich schriftlich informiert. Weitere Auskünfte geben die zuständigen Bezirksbauernkammern Gänserndorf, Mistelbach und Korneuburg.
Natürliche Lebensräume
Natürliche Lebensräume sind durch geographische, abiotische und biotische Merkmale gekennzeichnete völlig natürliche oder naturnahe terrestrische oder aquatische Gebiete.
Quelle: FFH-Richtlinie (RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES)
Allgemeine Informationen zur Naturschutzmaßnahme WF
Nur noch eine einheitliche Maßnahme in ganz Österreich
Wie bereits in den vergangenen Programmperioden brachte auch das aktuelle Umweltprogramm ÖPUL 2007 einige Veränderungen und Neues mit sich. Es gibt aktuell nur noch eine Maßnahme unter dem Titel "WF - Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller und gewässerschutzfachlich bedeutsamer Flächen". Alle ehemaligen Naturschutzmaßnahmen wie WF5 und WF10 (wertvolle Flächen 5 und 10jährig), K5, K10 (Neuanlage von Landschaftselementen 5 und 10jährig) wurden unter der Maßnahme WF zusammengefasst.
Verpflichtungszeitraum
Der Verpflichtungszeitraum reicht bis 2013.
Die angebotenen Flächentypen
Die Maßnahme WF wird in Form von 3 Flächentypen umgesetzt.
WFR - Rotflächen: Darunter fallen jene WF-Flächen welche kartiert werden und für diese Flächen gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten sinnvolle Bewirtschaftungs- und Pflegauflagen ausgearbeitet werden. Die Auflagen sollen den betrieblichen Erfordernissen entsprechen und sind im Verpflichtungszeitraum auf allen Flächen einzuhalten. WFR-Rotflächen sind der häufigste Flächentyp in Niederösterreich.
WFG - Gelbflächen: Auch bei diesem Flächentyp werden die WF-Flächen kartiert und gemeinsam mit dem Betrieb Bewirtschaftungs- und Pflegeauflagen festgelegt. Im Unterscheid zu Rotflächen ist bei Gelbflächen jedoch jährlich nur ein Mindestausmaß der festgelegten Flächen mit den vereinbarten Auflagen einzuhalten. Die Flächen können jährlich variieren und ermöglichen dadurch mehr Flexibilität für den Betrieb. Gelbflächen können nur in Verbindung mit einem Naturschutzplan gewählt werden.
WFB - Blauflächen: Bei diesem Flächentyp findet keine Bearbeitung vor Ort statt. Es handelt sich um fertige Auflagenpakete, welche in bestimmten Regionen angeboten werden. Eine Teilnahme ist somit nur möglich, wenn die Flächen eines Betriebes innerhalb eines festgelegten Gebietes liegen. In Niederösterreich wird das Blauflächenprojekt Gewässerrandstreifen angeboten.
Auflagen und Prämien
Aus einem österreichweit einheitlichen Auflagenkatalog werden entsprechende Auflagen für die Flächen vergeben. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen sowie eines neuen Prämiensystems im ÖPUL 2007 ist ein direkter Vergleich mit den Prämien aus ÖPUL 2000 nicht möglich. Die genaue Höhe der Prämien ergibt sich aus der Summe der Auflagenprämie. Die einzelnen Pflegeauflagen werden gemeinsam bei der Kartierung/Begutachtung vereinbart.
WF-Flächen sind im ÖPUL 2007 mit keinen anderen Maßnahmen kombinierbar!
Änderungen der Pflegeauflagen sowie der Flächengröße
Änderungen der Pflegeauflagen sowie Reduzierungen der Flächengröße trotz Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung sind anhand der Ä:nderungsformulare "Antrag auf Änderung der Pflegeauflagen" (403 KB) sowie "Antrag auf Änderung der Projektbestätigung - Flächenverringerung" (151 KB) beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz zu stellen.
Sonstige Flächenänderungen, Änderungen der Grundstücksnummer sowie Bewirtschafterwechsel usw. sind bei der zuständigen Bezirksbauernkammer zu melden.
Naturschutzplan und Weiterbildungsveranstaltungen
Der Naturschutzplan ist ein wichtiges Instrument, um Naturschutzschwerpunkte besser vermitteln zu können und die Anforderungen eines Betriebes mit den Zielen des Naturschutzes abzustimmen.
Mit der Teilnahme am Naturschutzplan ist auch die verpflichtende Teilnahme an zwei Weiterbildungsveranstaltungen bis 2013 vorgesehen. Die Veranstaltungen dienen einerseits dem Zweck die Ziele des Naturschutzes besser zu vermitteln, aber auch um neue interessante Naturschutzthemen näher zu bringen.
Das vorliegende Programmheft (Broschüre) bietet für das aktuelle Jahr eine Anzahl an Weiterbildungsveranstaltungen in ganz Niederösterreich.
Die Themen beschäftigen sich mit naturräumlichen und ökologischen Zusammenhängen und versuchen auch Antworten auf wichtige Fragen rund um die Naturschutzmaßnahme WF zu geben.
Die Veranstaltungen werden von der Naturschutzabteilung organisiert und sind kostenlos. Eine Anmeldung ist bis spätestens 10 Tage vor jeder Veranstaltung beim LFI Niederösterreich unter 02742/259-26102 erforderlich!
Antrag auf Änderung der Pflegeauflagen (pdf, 403 KB)
Antrag auf Änderung der Projektbestätigung - Flächenverringerung (pdf, 151.3 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Dipl.-Ing. Sandra Klingelhöfer E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15279, Fax: 02742/9005-15220
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16