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Naturschutz


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in Niederösterreich

Naturschutz - Landesrecht

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NÖ Naturschutzgesetz 2000 und Verordnungen 1
NÖ Nationalparkgesetz und Verordnungen 2
NÖ Höhlenschutzgesetz 3

NÖ Naturschutzgesetz 2000 und Verordnungen

Naturschutzrecht - von den Anfängen bis heute

Regelungen zu Fischerei, Jagd- und Forstrecht - und somit auch Bestimmungen zum Schutz bestimmter Tiere und Pflanzen - hat es bereits im Mittelalter gegeben.

Die ersten rechtlichen Festlegungen zum Naturschutz in Niederösterreich hat 1868 das Landesgesetz zum Vogel- und Blumenschutz gegeben. Volksschullehrer mussten demnach ihre Schüler über die negativen Folgen des Nestaushebens, Fangens und Tötens von nützlichen Vögeln belehren.

Erstes Naturschutzgesetz Österreichs

Naturschutz fällt laut Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit der Länder. Niederösterreich hat als erstes Bundesland der 1. Republik 1924 ein eigenes Naturschutzgesetz erlassen. Die Schwerpunkte waren:

  • Naturdenkmalschutz
  • Schutz des Landschaftsbildes
  • Schutz von Tieren und Pflanzen
  • Banngebiete

1939 wurde in Österreich das Reichsnaturschutzgesetz mit ähnlichen Regelungsgegenständen eingeführt.

2. Republik: Niederösterreich wieder Vorreiter

Wie schon in der ersten Republik war Niederösterreich auch nach 1945 das erste Land, das ein Naturschutzgesetz erlassen hat. Das Gesetz über den Schutz und die Pflege der Natur regelte nun zusätzlich:

  • Natur- und Landschaftsschutzgebiete
  • Landschaftsschutz und Landschaftspflege
  • Berücksichtigung des Naturschutzes in anderen Verfahren
  • Einrichtung eines Naturschutzbuches

Einbeziehung des Gemeinschaftsrechts

Nach einigen Novellen trat schließlich am 1. September 2000 das „NÖ Naturschutzgesetz 2000" in Kraft. Hier sind Bestimmungen der beiden EU-Richtlinien zum Schutz von Arten und Lebensräumen umgesetzt. Auf Basis dieses Gesetzes wurden auch die nachfolgenden Verordnungen erlassen.













WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Rechtliche Grundlagen des Naturschutzes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz


Mag. Karl Hiesberger E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15263, Fax: 02742/9005-15220

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 09.05.2012