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Naturschutz


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in Niederösterreich

Verfahren zur Betretung einer Höhle




Allgemeine Informationen

Die Bewilligung zur Betretung einer besonders geschützten Höhle zur Erschließung und für den Betrieb als Schauhöhle erteilt die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat)  mit Bescheid.




Voraussetzungen

Ein begründeter Antrag.




Fristen

keine




Zuständige Stellen




Verfahrensablauf

Antrag bei der zuständigen Stelle einbringen, danach wird optional ein Sachverständigengutachten eingeholt, welches im Parteiengehör den Parteien zur Kenntnis gebracht wird. Die Partei hat die Möglichkeit, eine Stellungnahme oder ein eigenes Gutachten vorzulegen. Nach Beurteilung des Sachverhaltes und Abwägung der Beweise wird mit Bescheid entschieden.




Erforderliche Unterlagen

Antrag samt Begründung




Kosten

€ 13,-- für den Antrag,  Gebühren für Beilagen (ab € 3,60 pro Bogen)



Rechtsgrundlagen




Zum Formular

Bitte schicken Sie einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an das
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
per E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
per Fax: 02742/9005-15220





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.




Letzte Änderung dieser Seite: 09.05.2012