Nutzung von Grundstücken mit Altlasten und Verdachtsflächen
Bei der Nutzung von Grundstücken ist zu beachten, ob allfällige Verunreinigungen durch alte Ablagerungen oder ehemalige Industrietätigkeiten vorliegen. Wenn Verunreinigungen angetroffen werden, ist in den meisten Fällen dennoch eine Nutzung möglich, wenn entsprechende Sanierungsmaßnahmen gesetzt werden. Diese sind jeweils im Einzelfall festzulegen.
In der Broschüre "Nutzung von Grundstücken mit Altlasten und Verdachtsflächen" (siehe downloads) können Sie sich zu folgenden Fragen informieren:
Was sind Altlasten und Verdachtsflächen?
Ist ein Grundstück möglicherweise von Verunreinigungen betroffen?
Was ist für die Nutzung eines gefährdeten oder verunreinigten Grundstückes zu tun?
Was ist zu tun, wenn bei Bauarbeiten Ablagerungen/Verunreinigungen gefunden werden?
Welche Förderungen gibt es für Sanierungsmaßnahmen?
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserwirtschaft
E-Mail: post.wa2@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14271, Fax: 02742/9005-14090
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 2