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in Niederösterreich

Behandlung von Baurestmassen

Durch die ordnungsgemäße Behandlung (Verwertung oder Beseitigung) von Baurestmassen (Aushub, Bauschutt etc.) wird ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet: Die Verwendung von qualitativ hochwertigen Recyclingprodukten als Ersatz für natürliche Ressourcen hilft, die Vorräte nicht nachwachsender mineralischer Rohstoffe und wertvollen Deponieraum nachhaltig zu schonen.

Die Verwendung von qualitativ hochwertigen Recyclingprodukten als Ersatz für natürliche Ressourcen ist nur dann sinnvoll und konsequent möglich, wenn sich die Recyclingbaustoffe in allen Punkten zumindest genauso gut verhalten wie die natürlichen Materialien.

Die Umweltverträglichkeit der Recyclingbaustoffe ist grundsätzlich labortechnisch nachzuweisen, da nur so die boden- und gewässerrelevanten Schadstoffe erkannt werden können und damit die Verträglichkeit des Baustoffeinsatzes am Zielort nachvollziehbar belegt werden kann. Nur dann liegt keine Abgabenpflicht nach dem ALSAG vor!

Beim Bodenaushubmaterial kann unter bestimmten Randbedingungen insbesondere bei einer bautechnischen Verwertung im unbedingt notwendigen Umfang innerhalb eines konkreten Bauvorhabens auf eine Umweltanalytik verzichtet werden.

Bei einer Verwertung von Aushubmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen gelten gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan (BAWPL) erhöhte Anforderungen an die Schadstoffarmut und muss das Vorhaben gleichzeitig auch dem Landesbodenschutzgesetz entsprechen; dieser Verwertungsweg ist dementsprechend sehr stark beschränkt, da der natürliche lokal typische Bodenaufbau zu erhalten oder wiederherzustellen ist.

Dieser Verwertungsweg bedarf umfangreicher Planungen und Nachweise.

Beim Bauschutt ist nach dem Altlastensanierungsgesetz durch ein Qualitätssicherungssystem zu gewährleisten, dass nur einwandfreies Material in gleich bleibender Qualität erzeugt wird; dies ist durch regelmäßige Eigen- und unabhängige Fremdkontrollen nachzuweisen.

Damit werden qualitativ hochwertige naturähnliche Recyclingprodukte sichergestellt und Pseudoverwertungen vermieden.

Aufgrund der Untersuchungskosten und der erforderlichen Aufbereitung zum Ersatzbaustoff (Zerkleinerung, Sortierung, Klassierung, Feinteilabscheidung etc.) sind insbesondere Bauschuttkleinmengen aus wirtschaftlichen Gründen einem befugten Sammler oder Behandler zu übergeben; das aufbereitete und geprüfte Material kann dann von dem Behandler kostengünstig bezogen werden.

Details finden Sie in der Broschüre "BEHANDLUNG VON BAURESTMASSEN" - siehe Downloads!




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Letzte Änderung dieser Seite: 21.11.2011