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Wasser


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Wasser
in Niederösterreich


Förderung von Altlastensanierungen

Nach den Bestimmungen des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG) können Sie für die Sanierung von Altlasten Mittel aus dem Allastensanierungsfond in Anspruch nehmen.

Die Vorraussetzung dafür ist eine Eintragung der Fläche (z.B. Industriestandort oder Deponie) im Altlastenatlas, der vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) geführt wird. Für die Eintragung muss durch Untersuchungen eine erhebliche Gefährdung der Umwelt nachgewiesen werden.

Diese Untersuchungen (Bohrungen, Grundwasseranalysen usw.) können entweder von Ihnen selbst in Auftrag gegeben und finanziert werden oder bereits mit Bundesmitteln erfolgen. Die Eigenfinanzierung hat bei dringenden Fällen den Vorteil einer rascheren Umsetzung (keine öffentlichen Ausschreibungen). Die Untersuchung finanziert mit Bundesmitteln wird von der Abteilung Wasserwirtschaft im Auftrag des BMLFUW durchgeführt., wenn die Fläche bereits als Verdachtsfläche an das BMLFUW gemeldet wurde.

Der Verdacht der Gefährdung der Umwelt muss aus einer Tätigkeit vor dem Jahr 1990 begründet sein. Für später erfolgte Verunreinigungen existiert keine Fördermöglichkeit.

Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Kommunalkredit Austria AG, auf deren Homepage Sie auch die Förderrichtlinien finden.





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserwirtschaft


E-Mail: post.wa2@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14271, Fax: 02742/9005-14090

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 2

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 27.12.2011