Rechtliche Informationen zum Altlastensanierungsgesetz 1989
Innerhalb der Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt gibt es den Bereich Altlasten und Verdachtsflächen. Dessen Aufgabe ist die Meldung von Verdachtsflächen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Begriffsbestimmungen
- Verdachtsflächen sind Altdeponien, Altablagerungen, Altstandorte, von denen aufgrund früherer Nutzungen erhebliche Gefahren für die Umwelt ausgehen können.
Verdachtsflächen scheinen im Verdachtsflächenkataster auf. - Altlasten sind Altdeponien, Altablagerungen, Altstandorte, von denen nach Durchführung von Untersuchungen erhebliche Gefahren für die Umwelt ausgehen.
Altlasten können im Altlastenatlas (Verordnung) eingesehen werden.
Verfahren
Bei Altdeponien, Altablagerungen, Altstandorten wird zuerst das Ausmaß der Gefährdung auf die Umwelt abgeschätzt.
Ab einem gewissen Gefährdungsausmaß erfolgt eine Eintragung der Fläche in den Verdachtsflächenkataster. Diese nimmt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vor. Danach werden Wasser-, Boden- und Luftuntersuchungen durchgeführt. Daraus ergibt sich, ob die Fläche zur Altlast wird.
Diese Untersuchungen müssen von den Grundeigentümern, Pächtern, Mietern geduldet werden.
Nach Abschluss der Untersuchungen wird der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt. Darüber hinausgehende Schäden bezahlt der Bund.
Folgen der Verdachtsflächen- bzw. Altlasteneintragung
Raumordnung
Für Altlasten und Verdachtsflächen ist eine Bausperre durch den Gemeinderat zu verhängen. Dies gilt bei unbebauten Flächen.
Altlasten und Verdachtsflächen im Grünland dürfen nicht in Bauland umgewidmet werden.
Förderungen
Für die Räumung oder Sicherung von Altlasten können finanzielle Fördermittel vom Bund gewährt werden.
Umweltbundesamt
Das Umweltbundesamt führt den Altlastenatlas
Deponien
Näheres zu Deponien im Wasserrecht
Förderungen
Näheres zur Altlastensanierungsförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt (WA1)
E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14369, Fax: 02742/9005-14040
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 8