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in Niederösterreich

Förderung Feuchtbiotope - Antrag

 

Beschreibung:

Antragstellung um Beratung und Förderung der Neuanlage und Revitalisierung von Feuchtbiotopen, Landschaftsteichen und Kleingewässern im Rahmen der Mittel des NÖ Landschaftsfonds.

Formular:

Antragsformular (pdf, 998kb) zum Herunterladen.
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.
Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer.
Voraussetzungen:Voraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung ist die Antragstellung und einer Erstberatung vor Ort durch eine ökologische Fachkraft und einen Vertreter der Förderstelle. Die Erstberatung erfolgt vor Beginn einer Projektierung und wird zu 100% durch den NÖ Landschaftsfonds gefördert.
Notwendige Unterlagen:

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung: Ausgefüllter Antrag und Kopie des Kataster- und Flächenwidmungsplanes.

Den ausgefüllten Antrag sowie eine Kopie des Kataster- und Flächenwidmungsplanes senden Sie bitte per Post oder e-mail an:

Geschäftsstelle des NÖ Landschaftsfonds
Landhausplatz 1
3109 St.Pölten
Tel.: 02742/9005-16051
Fax: 02742/9005-16580
E-Mail: post.lf6@noel.gv.at

Besondere Hinweise:Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die Förderungsrichtlinien.
Richtlinien Feuchtbiotope (pdf,100kb)
Richtlinien Bestehende Kleingewässer (pdf,776kb)
Fristen: 
Kosten: 
Zuständigkeit:

Abteilung Wasserbau, Referat Landwirtschaftlicher Wasserbau:
DI Hans Katzmayer, Tel. 02742/9005-14442, hans.katzmayer@noel.gv.at

Fragen & Antworten (FAQ): 




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau


E-Mail: post.wa3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14410, Fax: 02742/9005-14325

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 25.06.2009