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Wasser


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in Niederösterreich

Empfehlungen für Betreiber von Wasserversorgungsanlagen im Zusammenhang mit Hochwasser

Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwassersicherheit sind als vorbeugende Maßnahmen, während des Hochwasserereignisses und für die Schadensbehebung nach dem Hochwasserereignis bei Wasserversorgungsanlagen mit dazugehörigen Nebenanlagen sinnvoll?


  • Dichtheit der Brunnen gegen Hochwassereinwirkungen, insbesondere der Leitungsdurchführungen und Stoßfugen, prüfen.
  • Lage des Brunnenkopfes und des Einstieges mölichst über das zu erwartende Hochwasser hochziehen (in der Regel stellt dies eine wasserrechtlich bewilligungspflichtige Maßnahme dar).
  • Nahe Abwasseranlagen und Senkgruben überprüfen, damit keine Gefährdung der Brunnen bei Hochwasser eintreten kann (z.B. dichte Schachtdeckel).
  • Die Möglichkeit bzw. den Aufbau anderer Notversorgungen durchplanen wie Ersatzwasserlieferungen, Notaufbereitungen und Notverbindungen.
  • Den Einstau bei Grundwasserhochstand in Brunnen und Betriebsanlagen vermeiden (z.B. durch laufendes Abpumpen).
  • Die Bauweise der Brunnen- und Betriebsanlagen "hochwasserunempfindlich" machen (z.B. mobile Hochwasserschutzeinrichtungen).
  • Die Auftriebsicherheit des Pumpenhauses sicherstellen.
  • Räumlichkeiten und Vorkehrungen für eine Desinfektion vorsehen.
  • Die Aufbereitungsanlagen möglichst hochwassersicher situieren.
  • Einflussmöglichkeit des Hochwassers auf das Brunnenschutzgebiet minimieren.
  • Beeinträchtigungen durch Heizöaustritte verhindern.
  • Die elektrischen Anlagen und Steuerungen hochwassersicher situieren (in der Regel stellt dies eine wasserrechtlich bewilligungspflichtige Maßnahme dar).
  • Bei Stromausfall einen manuellen Steuerungsbetrieb (Handsteuerung) sicherstellen.
  • Die Verfügbarkeit von Notstromaggregaten sichern.
  • Sicherstellung von Maßnahmen damit die Erreichbarkeit der Anlagen auch im Hochwasserfall möglich ist.

Auf die einschlägigen Regelwerke wie ÖNORM B 2539 (Eigenkontrolle bei Wasserversorgungsanlagen) und B 2601 (Brunnenanlagen) sowie des ÖVGW-Regelblattes W 54 (Überwachung zentraler Wasserversorgungsanlagen) weisen wir besonders hin.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Wasserrecht und Schifffahrt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt (WA1)


E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14369, Fax: 02742/9005-14040

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 8

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Letzte Änderung dieser Seite: 09.01.2009