Förderung von Bewässerungsanlagen
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsanlagen auf landwirtschaftlichen Wein-, Obst- und Spezialkulturen zum Ausgleich natürlicher Niederschlagsdefizite. Die Förderung erfolgt auf Grundlage des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes bzw. von Landesbestimmungen.
Ziel ist die Sicherung und Verbesserung eines ausgeglichenen Wasserhaushalts zur Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft sowie die Stärkung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit im ländlichen Raum.
Die Abwicklung der Förderungen und die Betreuung der Förderwerber erfolgt durch die Abteilung Wasserbau der NÖ Landesregierung.
Wer kann Förderungsanträge stellen?
Förderungsanträge können von Wassergenossenschaften und bäuerlichen Gemeinschaften gestellt werden.
Was kann gefördert werden?
Förderbar sind Investitionen in Bewässerungsanlagen als infrastrukturelle Maßnahmen im öffentlichen Interesse:
Tropfbewässerung im Weinbau
Überbetriebliche Bewässerungsanlagen gemäß der Sonderrichtlinie für die Umsetzung der wasserbaulichen Maßnahmen des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Ausgenommen ist die flächenhafte Wasserverteilung im Weingarten, sofern diese über das Programm "Umstellung und Umstrukturierung im Weinbau" im Rahmen der Weinmarktordnung gefördert werden kann.
Das öffentliche Interesse in NÖ als Förderungsvoraussetzung besteht für bewässerungswürdige Qualitätsweinbaulagen laut NÖ Weinbaugesetz.
Bewässerung im Obstbau
Überbetriebliche Bewässerungsanlagen zur Verhinderung von totalen Ernteausfällen im Qualitätsobstanbau und zur Ermöglichung von bodenschützender Grünmulchung.
Feldbewässerung
Überbetriebliche Bewässerungsanlagen für Spezialkulturen im Feld- und Gemüsebau zur Qualitätssteigerung und Ertragssicherung, zur Erweiterung der bäuerlichen Produktpalette sowie zur leichteren Ermöglichung einer Zwischenbegrünung als Erosions- und Grundwasserschutz.
Wie kommen Sie zur Förderung?
Richten Sie ein formloses Ansuchen an die untenstehende Kontaktstelle des Landes NÖ oder direkt an den Sachbearbeiter im Referat Landwirtschaftlicher Wasserbau:
DI Hans Katzmayer, Tel. 02742/9005-14442, hans.katzmayer@noel.gv.at
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau
E-Mail: post.wa3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/14410, Fax: 02742/9005-14325
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4