Wassergenossenschaften für Ent- und Bewässerungen
Vor der Errichtung überbetrieblicher Be- und Entwässerungsanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist zumeist die Gründung einer Wassergenossenschaft (WG) nach dem Wasserrechtsgesetz (WRG) als Projektträger sinnvoll. Bei Bewässerungsanlagen kann die WG als Konsenswerberin für erforderliche rechtliche Bewilligungen und Antragstellerin um Förderung aus öffentlichen Mitteln auftreten.
Die Abteilung Wasserbau unterstützt Sie auf Ansuchen bei der Gründung einer WG entsprechend dem WRG (z.B. Gründungsversammlung, Satzungseinreichung, Erlangung des Anerkennungsbescheides) sowie bei Erweiterungen bestehender Anlagen. Weiters ist die Abteilung Wasserbau zuständig für die Förderungsabwicklung entsprechend geltender Förderungsrichtlinien und begleitet Sie bei der Projektsumsetzung. Bei Entwässerungsanlagen ergibt sich aufgrund behördlicher und gesetzlicher Vorgaben oftmals die Notwendigkeit einer Anpassung der genossenschaftlichen Strukturen an den Letztstand. Die Abteilung Wasserbau unterstützt Sie dabei auf Ansuchen bei der Erstellung aktueller Pläne und Liegenschaftsverzeichnisse.
Bei technischen und organisatorischen Fragen zu Wassergenossenschaften für Ent- und Bewässerungsanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen wenden Sie sich bitte an die am Ende dieser Seiten angeführte Kontaktstelle des Landes NÖ oder direkt an den Sachbearbeiter im Referat Landwirtschaftlicher Wasserbau:
DI Hans Katzmayer, Tel. 02742/9005-14442, hans.katzmayer@noel.gv.at
Wasserrechtlich genehmigte Ent- und Bewässerungsanlagen finden Sie online im Wasserdatenverbund des Landes NÖ. Sie erhalten dort Angaben über die Lage der Anlagen sowie einen Wasserbuchauszug.
Wasserdatenverbund NÖ
Förderung von Bewässerungsanlagen
Entwässerungsanlagen
Auskünfte und Beratung zu Entwässerungsanlagen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau
E-Mail: post.wa3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14410, Fax: 02742/9005-14325
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4