Rechtliche Informationen zu Bewässerungen
Die Bewässerung einer landwirtschaftlichen Fläche erfordert in der Regel hohen Wasserbedarf und erfolgt mit unter in den Trockenperioden - also zu Zeiten, in den Grund- und Fließwasser meist knapp ist. Eine Entnahme ist daher nicht unbeschränkt möglich. Derartige Entnahmen unterliegen daher der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht und sind auf maximal 12 Jahre befristet.
Zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft / der Magistrat Ihres Wohnbezirkes.
Die Behörde hat im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens abzuklären, ob öffentliche Interessen (z. B. Trinkwasserversorgung der Bevölkerung, Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit eines Flusses) und fremde Rechte (z.B. andere Bewässerungen, benachbarte Brunnenbesitzer, fremdes Grundeigentum) beeinträchtigt werden können.
Zur Beurteilung benötigt die Behörde ein Projekt. Dieses müssen Sie von einem Fachkundigen auf Ihre Kosten erstellen lassen und der Behörde mit dem Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung vorgelegen.
Ein Projekt für eine Bewässerung oder Beregnungsanlage hat aus technischer Sicht jedenfalls folgende, von einem Fachkundigen erstellte Unterlagen zu enthalten:
Technischer Bericht
- Beschreibung der geplanten Beregnungsanlage unter Bezug auf den Bestand:
- Ortsangaben (Parzellennummern)
- Flächenausmaß der zu beregnenden Grundstücke
- Beabsichtige Art der Wasserentnahme
- Betriebsweise der Anlage bzw. Verteilung des Wassers
- Pumpen- und regnerkenndaten
- Antriebsart der Pumpe
- Art, Type und Einbauweise des Wasserzählers
- Bedarfsnachweis (Beregnungsplan gegliedert nach Fläche, Fruchtart und Turnusbedarf in Abhängigkeit der Standortbedingungen einschließlich der Bodenart) und gegebenenfalls Begründung der Bewässerungsbedürftigkeit
- Hydrogeologische Grundlagen:
- Grundwasser: hydrogeologische Daten (Grundwasserstand, Grundwasserströmung, Ergiebigkeit etc.)
- Oberflächenwasser: Wasserführungsverhältnisse
- Angabe von fremden Rechten, welche durch den Bestand oder den Betrieb der Anlage berührt werden (fremde Grundstücke, Wasserrechte, Leitungen oder sonstige Einbauten)
- Angaben über beabsichtigte Maßnahmen zur Berücksichtigung aktueller Bodenfeuchtesituationen
Planunterlagen
- Übersichtslageplan (z.B. M 1 : 50 000) für Entnahmestellen und Beregnungsflächen
- Katasterlagepläne (Maßstabsangabe nicht vergessen!), wobei alle zu bewässernden Grundstücksflächen sowie alle Transportleitungen und Entnahmestellen einzuzeichnen sind
- Detailpläne für Objekte einschließlich maßgeblicher Schnitte: z.B. Brunnen, Pumpenhaus bzw. Entnahmebauwerke
- Bei festverlegten Transportleitungen: Längenschnitt einschließlich Drucklinie
Erkundigen Sie sich vor der Errichtung einer Bewässerungs- oder Beregnungsanlage bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat über die Anforderungen im konkreten Fall im Rahmen des Parteienverkehrs bzw. an den Bausprechtagen.
Bewilligungsverfahren
Das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren
Rechtsinformationen zum Grundwasser
Nähere rechtliche Informationen der zum Schutz des Grundwassers aufgestellten Regelungen
Feldberegnungsbrunnen
Informationsblatt und Musterprojekt
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt (WA1)
E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14369, Fax: 02742/9005-14040
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 8