Wasserbuchauszug
Über die Online-Abfrage des Wasserbuchs können Sie sich selbst Wasserbuchauszüge anfertigen. Um diese richtig zu interpretieren zu können, geben wir Ihnen die nachstehenden Informationen.
Name der Anlage
Der Name der Anlage dient der eindeutigen und raschen Identifizierung der Anlage. Er ist für Niederösterreich eindeutig. Er wird grundsätzlich von den Bearbeitern der für die Anlage zuständigen Behörde nach folgendem Schema festgelegt:
Kürzel für die Art der Anlage (z.B. "WVA" für eine Wasserversorgungsanlage)
+ Name des oder der Berechtigten oder Betreiber (optional)
+ Trivialname oder Ortsangaben zur Anlage (z.B. "Sägemühle", "KG Aalfang", "Gstk 123, KG Lilienfeld")
(optional bei Anlagen aus dem Wasserbuch)
+ Postzahl
+ Bezirkskürzel (z.B. "345 SB" = Postzahl 345 des Wasserbuchs im Bezirk Scheibbs)
Art
Alle Anlagenobjekte im Wasserbuch müssen einer Art zugeordnet werden (siehe Infobox). Diese gibt Auskunft über die Art der Anlage (z.B. Wasserversorgungsanlage, Kanalisation).
Klasse
Die Klasse (einer Art) ordnet die Arten einem Oberbegriff zu, z.B. Reinwasser, Abwasser; sonst keine weitere Bedeutung
Postzahl
Die Postzahl eines Wasserrechtes ist die "Inventarnummer" des Rechtes, mit deren Kenntnis die Urkunden der Anlage in der Urkundensammlung des jeweiligen Verwaltungsbezirks aufgefunden werden können. Die Zählung erfolgt für jeden Bezirk getrennt. Details dazu im Artikel "Erstellen eines Wasserbuchauszugs" (siehe Infobox).
Typ
Zur feineren Untergliederung der Arten, wobei kein, ein Typ oder auch mehrere Typen zugeordnet sein können. Beispiel: bei Wasserversorgungsanlage Nutzwasser, Trinkwasser (LMG), Trinkwasser (öffentlich), Trinkwasser (privat)
Rechtlicher Status
Damit wird der rechtliche Zustand der Anlage überblicksweise beschrieben. Erloschene Anlagen werden nicht angezeigt.
Beziehungen
Anlagen oder Anlagenteile können in einem Verhältnis der Unter- oder Überordnung zueinander stehen (z.B. ein Brunnen/eine Quelle oder ein Wasserversorgungsnetz gehört als untergeordnete Anlage zur Wasserversorgungsanlage). Dies wird durch Beziehungen ausgedrückt.
Aktueller Berechtigter
Der oder die Berechtigten eines Wasserrechtes (bei einigen Anlagenarten, wie z.B. bei allen Verordnungen, gibt es keinen aktuellen Berechtigten und wird diese Information daher nicht erfasst)
Bindung
Die Bindung des Wasserrechtes gemäß § 22 Wasserrechtsgesetz (an eine Person, an das Eigentum an einem bestimmten Grundstück oder an das Eigentum an der Anlage) unter Angabe der Schriftstücke, in denen die Bindung ausgesprochen wurde.
Dauer
Die Befristung des Wasserrechtes gemäß § 21 Wasserrechtsgesetz unter Angabe der Schriftstücke, in denen die Frist ausgesprochen wurde ("Wie lange gilt eine Bewilligung?").
Gewässer
Das oder die durch das Wasserrecht betroffene(n) Gewässer, bei Indirekteinleitungen (§ 32b) auch die betroffene Kanalisation
Koordinaten
die Koordinaten der Anlage unter Angabe der Verortungsgenauigkeit (nähers dazu im Artikel "Örtliche Lage", siehe Infobox).
Lagebeschreibung
eine verbale Beschreibung der Lage des Wasserrechtes
Grundstücke
Angabe von genauen Lageinformationen durch
- Grundstücksnummer + Katastralgemeinde oder Gemeinde oder Bezirk
- Anmerkungen mit näherer verbaler Beschreibung zur Lage
Wenn die angeführte Lageinformation nicht in der wasserrechtlichen Bewilligung beinhaltet ist, scheint "als nicht für wr. Konsens relevant markiert" auf. Dies ist beispielsweise dann eingetragen, wenn sich die Grundstücksnummer nach der Erlassung des Bewilligungsbescheides geändert hat.
Umfang Recht
Angabe der das Recht bestimmenden Parameter wie Entnahmemengen, Einleitungsmengen etc. unter Angabe des Schriftstücks, in dem der Parameter festgelegt wurde
Urkunden
Die Übersicht über die Urkundensammlung (z.B. Bescheide) durch Angabe von
- Art des Schriftstücks (z.B. Bewilligungsbescheid, Überprüfungsbescheid)
- Datum und Aktenzahl
- nähreren Beschreibungen des Inhalts
- Status (z.B. rechtskräfig und für das Wasserbuch freigegeben)
- ob das Schriftstück in der Urkundensammlung des Wasserbuchs vorhanden ist samt Anmerkungen
- der im Schriftstück angeführte Adressat
- die Behörden, die mit der Erstellung des Schriftstücks etwas zu tun hatten (meist: Behörde, die das Schriftstück erlassen hat)
- Verwendung des Schriftstücks bei anderen Anlagen (z.B. wenn mit dem Schriftstück mehrere Anlagen bewilligt wurden).
Eine Sonderstellung hat das "fiktive" Schriftstück "Detaildaten Wasserbuch alt": hier finden sich alle Informationen aus dem Import der Vorläuferdatenbank des WDV.
Wasserbuch
Nähere Details zum Wasserbuch
Arten
Arten von Wasserrechten
Erstellen eines Auszugs
Wichtige Hinweise zum Erstellen eines Wasserbuchauszugs
Lage
Wissenswertes zur örtliche Lage von Wasserrechten
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt (WA1)
E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14369, Fax: 02742/9005-14040
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 8