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Übungsfahrten - Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A

Übungsfahrten können im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" als Teil der Führerscheinausbildung mit einer berechtigten Begleitperson im privaten Rahmen durchgeführt werden. Die übrige Ausbildung ist verpflichtend in einer Fahrschule zu absolvieren.

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbüros in den Bezirkshauptmannschaften oder auf help.gv. unter Übungsfahrten - Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A





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Letzte Änderung dieser Seite: 18.01.2013