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Bewilligungen & Förderungen
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Bewilligungen & Förderungen 
in Niederösterreich 
Zebrastreifen mit Verkehrszeichen vor Kreisverkehr

Arbeiten auf und neben der Straße.

Bewilligung für Arbeiten gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO)


Wenn durch Arbeiten (z.B. Bauarbeiten) auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt wird, ist dafür eine Bewilligung gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960 notwendig.

Beispiele für solche Bauarbeiten können sein:

  • Grabungen für Kanal, Wasser, Gas, Fernwärme, Hausanschlüsse
  • Aufstellung von Gerüsten oder Containern
  • Baustelleneinrichtungen

Für Besorgung, Aufstellung und Entfernung der notwendigen Verkehrszeichen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halte- und Parkverbote) und Verkehrsleiteinrichtungen (z.B. Umleitungen, Randbalken) ist die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber selbst verantwortlich. Der genaue Standort und der Zeitpunkt der Aufstellung und Entfernung der Verkehrszeichen müssen in einem Bautagebuch dokumentiert, der Beginn und das Ende der Bauarbeiten müssen der Behörde mitgeteilt werden.

Hinweis: Für notwendige Angaben (z.B. Straßenbezeichnung, Straßenkilometer) wenden Sie sich bitte an die jeweilige Straßenmeisterei, Gemeinde, Polizei oder an die Bezirkshauptmannschaft bzw. den Magistrat. Der Straßenkilometer kann auf Landesstraßen an den Kilometertafeln abgelesen werden (blaue oder weiße kleine Tafeln am Straßenrand.







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Letzte Änderung dieser Seite: 02.06.2008