Lärmschutzförderungen an Landesstraßen B u. L
Wenn Ihr Wohnobjekt direkt an einer verkehrsreichen Landesstraße steht, hilft Ihnen der NÖ Straßendienst durch Förderung von Lärmschutzfenstern und Lärmschutztüren, um den Verkehrslärm in möglichst erträglichen Grenzen zu halten.
Förderungsvoraussetzung
- es müssen bestimmte Immissionsgrenzwerte überschritten werden
- es muss sich um Wohn - oder Schlafräume handeln, die dem ständigen Wohnzweck dienen (Hauptwohnsitz)
- der Erwerb des Objektes oder der Beginn des Mietverhältnisses müssen vor einem bestimmten Stichtag gelegen sein
- die auszutauschenden Fenster und Türen dürfen nicht schon einmal aus dem Titel "Lärmschutzmaßnahmen" oder aus dem Titel "Althaussanierung" durch das Land NÖ gefördert worden sein
Wie kommen Sie zu einer Förderung ?
Wenn Sie beabsichtigen, an Ihrem Bauobjekt Lärmschutzmaßnahmen zu setzen, richten Sie ein formloses Ansuchen um Überprüfung der Lärmsituation an den NÖ Straßendienst. Aus Ihrem Ansuchen sollte ersichtlich sein, an welcher Straße das Bauobjekt steht (ev. Landesstraßennummer). Weiters ist anzugeben, seit wann sie Besitzer bzw. Mieter des Objektes bzw. der Wohnung sind. Der NÖ Straßendienst prüft dann, ob die Förderungsvoraussetzungen gegeben sind. Über die weitere Förderungsabwicklung informieren Sie die Mitarbeiter des NÖ Straßendienstes.
Wie erreichen Sie uns?
Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Straßenbauabteilung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landesstraßenplanung
Dipl.-Ing. Wolfgang Schöwel E-Mail: post.st3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 60351, Fax: 02742/9005 - 60301
3109 Sankt Pölten, Landhausplatz 1, Haus 17