Fahrzeugänderungen
Genehmigung von Änderungen an Fahrzeugen
Als Zulassungsbesitzer sind Sie verpflichtet, jede Änderung am Fahrzeug, die von der genehmigten Type abweicht oder die Verkehrs-und Betriebssicherheit beeinflussen kann, im Fahrzeugdokument (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) durch einen Sachverständigen der Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten eintragen zu lassen.
Welche Änderungen eingetragen werden müssen, regelt der Änderungserlaß des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.
- die Änderungsliste gemäß § 22a KDV 1967 findet man in der Rubrik "Downloads"
Beispiele
- andere Felgen und Reifen als im Fahrzeugdokument angegeben
- Motoränderungen (höhere Leistung,...)
- Fahrgestelländerungen (Tieferlegung, Spurverbreiterung,...)
- Karosserieanbauteile (Spoiler, Rundumverkleidung,...)
Änderungen, die von der Anzeigepflicht ausgenommen sind, können Sie der nachstehenden Liste gemäß § 22a KDV 1967 entnehmen.
HINWEIS: Durch Änderungen dürfen die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht herabgesetzt werden.
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Grundsätzliches zu Änderungen an Fahrzeugen
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Airbag
Änderungen am Airbag mehr
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Anhängevorichtung
Änderungen Anhängevorichtung mehr
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Beleuchtungseinrichtungen
Änderungen Beleuchtungseinrichtungen mehr
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Fahrwerk
Änderung Fahrwerk mehr
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Fahrzeugart
Änderung Fahrzeugart (Pkw auf Lkw,......) mehr
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Gewichtsänderung
Änderung Gewichte mehr
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Karosserie
Änderung Karosserie (Rammschutz, Schürzen, Spoiler, ...) mehr
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Kennzeichen
Änderung Kennzeichen(format) mehr
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Leichtmetallfelgen
Änderung Rad/Reifenkombination mehr
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Motor
Änderung Motor mehr
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Motoränderungen mit Leistungseinfluss
Änderung Motorleistung mehr
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Scheibenfolien
Änderung Scheibenfolien mehr
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Sicherheitsgurte
Änderung Sicherheitsgurte mehr
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Sitze
Änderungen der Sitze mehr
Downloads
Änderungsliste gem. §22a KDV 1967 (PDF-Datei, 123kb)Nicht anzeigepflichtige Änderungen gemäß §22a KDV 1967 (PDF-Datei, 15kb)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7

