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Begutachtungsintervalle
Personenkraftwagen (Klasse M1) außer Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge
1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
danach jährlich
Zugmaschinen und Motorkarren, Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h, bis maximal 40 km/h
1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
danach jährlich
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren, Bauartgeschwindigkeit über 30 km/h, bis maximal 40 km/h
1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
danach jährlich
Anhänger bis 3500 kg höchste zulässige Gesamtmasse
1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
danach jährlich
landwirtschaftliche Anhänger (dies muss im Zulassungsschein aufscheinen)
1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
danach jährlich
Anhänger, die dazu bestimmt sind, mit Krafträdern, ausgenommen Motorfahrrädern, gezogen zu werden:
1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
danach jährlich
Historische Fahrzeuge (dies muss im Zulassungsschein aufscheinen)
alle 2 Jahre
Sonstige Fahrzeuge, sowie Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge
jährlich
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7