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Kraftfahrzeugüberprüfung & Genehmigung

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Kraftfahrzeugüberprüfung & Genehmigung
in Niederösterreich

Begutachtungsintervalle

Personenkraftwagen (Klasse M1) außer Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge

1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
danach jährlich

Zugmaschinen und Motorkarren, Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h, bis maximal 40 km/h

1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
danach jährlich

selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren, Bauartgeschwindigkeit über 30 km/h, bis maximal 40 km/h

1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
danach jährlich

Anhänger bis 3500 kg höchste zulässige Gesamtmasse

1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
danach jährlich

landwirtschaftliche Anhänger (dies muss im Zulassungsschein aufscheinen)

1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
danach jährlich

Anhänger, die dazu bestimmt sind, mit Krafträdern, ausgenommen Motorfahrrädern, gezogen zu werden:

1. Überprüfung: 3 Jahre nach Erstzulassung
2. Überprüfung: nach weiteren 2 Jahren
danach jährlich

Historische Fahrzeuge (dies muss im Zulassungsschein aufscheinen)

alle 2 Jahre

Sonstige Fahrzeuge, sowie Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge

jährlich




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten


E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 30.11.2010