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Arbeitnehmerförderung

Voraussetzungen zu Förderungen aus diesem Bereich:

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die eines anderen EU- Mitgliedstaates
  • unselbständig erwerbstätig bzw. Bezieher/In von Leistungen des AMS (Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe) oder einer Pension aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit.
  • jene nach Förderung weitere Voraussetzungen



  • Bildungsförderung

    Bildungsförderung in der Höhe von 50 % bzw. 80 % der Kurskosten bis zu insgesamt € 2.640,-- , wenn der Kurs bei einem anerkannten Bildungsträger absolviert wurde.   > mehr



  • Notstandsbeihilfe

    Wer unverschuldet in eine Notsituation geraten ist bzw. finanzielle Schwierigkeiten hat, kann eine einmalige, nicht rückzahlbare Beihilfe in der Höhe von höchstens 2.625,-- Euro, in Ausnahmefällen in der Höhe von höchstens 3.950,-- Euro erhalten. Einzure   > mehr



  • Pendlerhilfe

    Wer täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann eine Pendlerhilfe erhalten. Mindestentfernung 25 Km.   > mehr



  • Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige

    Personen, die Pflegebedürftige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen und ihren Urlaub in Österreich verbringen, werden gefördert.   > mehr






WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Arbeitnehmerförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung


Josef Waygand E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11226, Fax: 02742/9005-13970

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

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