
Bildungsförderung in der Höhe von 50 % bzw. 80 % der Kurskosten bis zu insgesamt € 2.640,-- , wenn der Kurs bei einem anerkannten Bildungsträger absolviert wurde. > mehr
Wer unverschuldet in eine Notsituation geraten ist bzw. finanzielle Schwierigkeiten hat, kann eine einmalige, nicht rückzahlbare Beihilfe in der Höhe von höchstens 2.625,-- Euro, in Ausnahmefällen in der Höhe von höchstens 3.950,-- Euro erhalten. Einzure > mehr
Wer täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann eine Pendlerhilfe erhalten. Mindestentfernung 25 Km. > mehr
Personen, die Pflegebedürftige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen und ihren Urlaub in Österreich verbringen, werden gefördert. > mehr