Pendlerhilfe
Wer täglich oder wöchentlich von seinem Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann die NÖ Pendlerhilfe erhalten.
Voraussetzung ist, dass die Entfernung vom Wohn- zum Arbeitsort mindestens 25 km beträgt, für die Fahrten finanzielle Aufwendungen entstehen und das monatliche Bruttoeinkommen die in den Richtlinien Punkt 3.2 festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigt.
Hinweis
Sie haben die Möglichkeit den Antrag per E-Mail bei uns einzubringen. Füllen Sie dazu das Antragsformular am besten elektronisch aus. Bitte ausdrucken, unterschreiben und mit Dienstgeberbestätigung eingescannt an
Die Richtlinien stehen unten als Download zur Verfügung.
Informationen zur Pendlerhilfe für Lehrlinge finden Sie hier:
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Pendlerhilfe
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung - Arbeitnehmerförderung
ArbeitnehmerInnen-Hotline E-Mail: pendlerhilfe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555, Fax: 02742/9005-10649
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung - Arbeitnehmerförderung
ArbeitnehmerInnen-Hotline E-Mail: pendlerhilfe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555, Fax: 02742/9005-10649
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus

