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in Niederösterreich 
Schweißer mit Schutzmaske in der Werkstatt

Pendlerhilfe

Wer täglich oder wöchentlich von seinem Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann die NÖ Pendlerhilfe erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Entfernung vom Wohn- zum Arbeitsort mindestens 25 km beträgt, für die Fahrten finanzielle Aufwendungen entstehen und das monatliche Bruttoeinkommen die in den Richtlinien Punkt 3.2 festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigt.

Hinweis

Sie haben die Möglichkeit den Antrag per E-Mail bei uns einzubringen. Füllen Sie dazu das Antragsformular am besten elektronisch aus. Bitte ausdrucken, unterschreiben und mit Dienstgeberbestätigung eingescannt an

pendlerhilfe@noel.gv.at

Die Richtlinien stehen unten als Download zur Verfügung.



Informationen zur Pendlerhilfe für Lehrlinge finden Sie hier:





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Pendlerhilfe

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung - Arbeitnehmerförderung


ArbeitnehmerInnen-Hotline E-Mail: pendlerhilfe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555, Fax: 02742/9005-10649

3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


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Letzte Änderung dieser Seite: 10.01.2012