Pendlerhilfe - Antrag
Förderung - Antrag (für Einreichung ab 2. 1. 2012)
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Beschreibung: | Mit der NÖ Pendlerhilfe unterstützt das Land Personen, die vom Wohn- zum Arbeitsort pendeln müssen und dafür finanzielle Aufwendungen haben. Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten und der Anzahl der Fahrten pro Woche, für welche die Voraussetzungen gemäß den Förderungsrichtlinien erfüllt sind, ermittelt. Die Pendlerhilfe beträgt: Zone 1 ab 25 Km € 450,00
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Formulare: | Online-Antrag |
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Alleinstehende € 1.950,00 Zum Gesamtfamilieneinkommen zählen die Einkünfte der/des AntragstellerIn und der/des PartnerIn. Grundlage ist das Bruttoeinkommen gemäß § 25 Einkommenssteuergesetz oder der Betrag unter der Kennzahl 210 im Jahreslohnzettel. Bei einem Dienstverhältnis, das vom 1.1. bis 31.12. gedauert hat, wird das jährliche Bruttoeinkommen durch 14 dividiert. In allen anderen Fällen wird die Anzahl der Arbeitsmonate mit 1,17 zur Ermittlung des Divisors multipiziert. Beispiel Hinzuzurechnen sind: Abzuziehen sind: |
| Notwendige Unterlagen: |
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Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Allgemeine Förderung, Arbeitnehmerförderung
ArbeitnehmerInnen-Hotline, E-Mail: pendlerhilfe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555, Fax: 02742/9005-10649
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus