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Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige
Gefördert werden Personen, die Pflegebedürftige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen,
- wenn sie in Österreich ihren Urlaub (auch ohne Pflegebedürftige) verbringen.
- Die Hauptpflegetätigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers ist von der/dem Pflegebedürftigen oder dessen gesetzlichen Vertreter bzw. Sachwalter bestätigen zu lassen.
- Die Aktion kann pro Person pro Jahr nur einmal in Anspruch genommen werden, unabhängig von Kosten und Dauer des Urlaubes.
- Die Gewährung der Förderung ist nicht vom Einkommen abhängig.
- Die/Der AntragstellerIn muss österreichische/r StaatsbürgerIn oder BürgerIn eines EWR-Mitgliedstaates sein und den Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben.
- Der Zuschuss beträgt € 100,-- für einen Urlaub in Österreich, wurde der Urlaub in Niederösterreich verbracht, beträgt der Zuschuss € 120,--.
Anträge sind bei den NÖ Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie den Gemeindeämtern erhältlich.
Über Möglichkeiten der Pflege der Pflegebedürftigen während der Zeit des Urlaubes gibt die Pflegehotline des Landes NÖ unter 02742/9005-9095 Auskunft.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung
Johanna Lindner, E-Mail: urlaubsaktionpflege@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13676, Fax: 02742/9005-13970
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung
Johanna Lindner, E-Mail: urlaubsaktionpflege@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13676, Fax: 02742/9005-13970
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9