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in Niederösterreich

Lehrlings-Pendlerhilfe - Antrag

Förderung - Antrag (für Einreichung ab 2. 1. 2012)

 

Beschreibung:

Mit der NÖ Lehrlings-Pendlerhilfe unterstützt das Land Lehrlinge, die vom Wohn- zum Arbeitsort pendeln müssen und dafür finanzielle Aufwendungen haben. Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten, für welche die Voraussetzungen gemäß den Förderungsrichtlinien erfüllt sind, ermittelt.

Die Lehrlings-Pendlerhilfe beträgt:

"Lehrlingszone" ab 3 Km € 220,00
Zone 1   ab   25 Km   €    450,00
Zone 2   ab   50 Km   €    720,00
Zone 3   ab   80 Km   €    820,00
Zone 4   ab 130 Km   € 1.020,00
Zone 5   ab 200 Km   € 1.220,00

Die Kilometerangaben der Zonen betreffen die einfache Fahrtstrecke.
Die angeführten Förderbeträge gehen von 12 anrechenbaren Pendelmonaten aus.

Formular:

Online-Antrag
Antragsformular (pdf, 161kb)
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.
Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer

Voraussetzungen:
  • Lehrverhältnis laut Lehrberufsliste der Wirtschaftskammer-Österreich
  • Entfernung Wohnort - Arbeitsort oder zur Einstiegsstelle eines öffentlichen Verkehrsmittels mindestens 3 Km
  • finanzielle Aufwendungen für das Pendeln 
  • monatliches Gesamtfamilieneinkommen (brutto) unter folgenden Höchstgrenzen:

Alleinstehende   € 1.950,00
Alleinerziehende mit 1 Kind   € 2.920,00
Alleinerziehende mit 2 Kindern   € 3.520,00
Alleinerziehende mit 3 Kindern   € 4.120,00
Ehepaar, Lebensgefährten   € 3.520,00
Paar mit 1 Kind   € 4.120,00
Paar mit 2 Kindern € 4.720,00
jedes weitere Kind zusätzlich € 600,00

Zum Gesamtfamilieneinkommen zählen die Einkommen des Lehrlings und seiner/s LebenspartnerIn oder der Eltern (Erziehungsberechtigten) - je nachdem, wer mit dem Lehrling im gemeinsamen Haushalt lebt.

Grundlage ist das Bruttoeinkommen gemäß § 25 Einkommenssteuergesetz (Lehrlingsentschädigung) oder der Betrag unter der Kennzahl 210 im Jahreslohnzettel.

Bei einem Dienstverhältnis, das vom 1.1. bis 31.12. gedauert hat, wird das jährliche Bruttoeinkommen durch 14 dividiert. In allen anderen Fällen wird die Anzahl der Arbeitsmonate mit 1,17 zur Ermittlung des Divisors multipliziert.

Beispiel:
Dauer des Dienstverhältnisses 5 Monate: 5x1,17=5,85. Durch diesen Wert wird das jährliche Bruttoeinkommen dividiert.

Hinzuzurechnen sind:
Arbeitslosengeld und vergleichbare Einkünfte vom AMS
alle Arten von Pensionen (auch Witwen- und Waisenpensionen)
Krankengeld
Wochengeld
Kinderbetreuungsgeld
Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern bzw. der/des LebenspartnerIn
Alimente, die an eine Person im Haushalt bezahlt werden
sonstige Lehrlingsentschädigungen im Bereich der Familie

Abzuziehen sind:
geleistete Alimente (die an einen anderen Haushalt gehen)

Zu den Einkünften zählen nicht:
Familienbeihilfe
Pflegegeld
Versehrten- und Unfallrenten
Einkünfte der Geschwister

Notwendige Unterlagen:

Dienstgeberbestätigungen für alle Arbeitsverhältnisse aus dem Antragszeitraum





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Lehrlings-Pendlerhilfe

Amt der NÖ Landesregierung
Abt, Allgemeine Förderung - Arbeitnehmerförderung


ArbeitnehmerInnen-Hotline E-Mail: pendlerhilfe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555, Fax: 02742/9005-10649

3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 03.01.2012