Lehrlingsbeihilfe
Lehrlinge können einen monatlichen Zuschuss unter der Voraussetzung erhalten, dass das anrechenbare Familieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Lehrlingsbeihilfe
Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Allgemeine Förderung - Arbeitnehmerförderung
Elke Hirtl-Dolezal, E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11235, Fax: 02742/9005-13970
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
Lageplan, Adressen aller Dienststellen