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Gewerbe & Anlagen


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in Niederösterreich

Auskunft aus dem zentralen Gewerberegister




Allgemeine Informationen

Im zentralen Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe mit den von ihnen angezeigten Daten verzeichnet. Auf Antrag muss eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden.

Über die gewerberechtlichen Eckdaten (insbesondere Name und Firma, Standort, gewerberechtlicher Geschäftsführer oder gewerberechtliche Geschäftsführerin, Wortlaut der Gewerbeberechtigung) wird unbeschränkt Auskunft erteilt. Bei bestimmten Daten (z.B. Wohnort) muss der Auskunftswerber oder die Auskunftswerberin ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft machen.




Voraussetzungen

keine




Fristen

keine




Zuständige Stellen

jede Bezirksverwaltungsbehörde:




Verfahrensablauf

Der Antrag auf Auskunftserteilung kann persönlich, schriftlich oder auch elektronisch erfolgen.

Hinweis: Die gewerberechtlichen Eckdaten des zentralen Gewerberegisters werden auch im Internet zur Abfrage gegen Entrichtung eines privatrechtlichen Entgelts bereitgestellt. Die Abfrage kann über folgende durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ermächtigte Verrechnungsstellen getätigt werden:

  • ADVOKAT Unternehmensberatung Greiter & Greiter GmbH
  • EDV-Technik Dipl.-Ing. Went Gesellschaft m.b.H.
  • HF Data Datenverarbeitungsgesellschaft m.b.H.
  • IMD - Informations-, Medien- und Datenverarbeitungsgesellschaft m.b.H.
  • Jusline Österreich GmbH
  • lexunited - online information system GmbH
  • Österreichische Gesellschaft für Information und Zusammenarbeit im Notariat GmbH
  • Telekom Austria Aktiengesellschaft



Erforderliche Unterlagen

keine




Kosten

  • Antrag
    • 13,20 Euro Bundesgebühr

  • Auszug aus dem Gewerberegister
    • 6,60 Euro Bundesgebühr
    • 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe



Zusätzliche Informationen

keine




Rechtsgrundlagen

§ 365e Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)




Zum Formular





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.




Letzte Änderung dieser Seite: 16.12.2009