
Hier finden Sie Informationen über Verkehrsgewerbe, Konzessionsprüfungen, Formulare und Bestimmungen innerhalb der europäischen Gemeinschaft.
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Für den grenzüberschreitenden Güterfernverkehr und den grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr mit Kraftomnibussen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. > mehr
Seit 19. März 2003 müssen Güterbeförderungsunternehmer/innen im grenzüberschreitenden Verkehr (Inhaber einer EU-Gemeinschaftslizenz) Ihren Lenker/innen, die Staatsangehörige eines Nicht-EWR-Staates sind, eine Fahrerbescheinigung mitgeben. > mehr
für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenkraftverkehr (Grundqualifikation und Weiterbildung) > mehr
Hier sind alle Formulare (Konzessionsansuchen, Geschäftsführerbestellungen, EU-Lizenzen, Fahrerbescheinigung, Zulassung zur Eignungsprüfung sowie Ansuchen um Nachsicht vom Gewerbeausschluss) > mehr
Jede gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Konzessionspflicht nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995. > mehr
Voraussetzung für die Erlangung der fachlichen Eignung (Befähigungsnachweis) für die Ausübung von konzessionierten Gewerben ist die Ablegung der Konzessionsprüfung. > mehr
Für jede gewerbsmäßige nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs ist grundsätzlich eine Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 erforderlich. > mehr