20.02.2018 | 12:20

3,5 Mio. Euro für Hochwasserschutz in Marbach an der Donau

Pernkopf: Seit 2002 fast 300 Gemeinden sicherer gemacht

v.l.n.r.: LAbg. Karl Moser und LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf
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Mit der heute erfolgten Genehmigung der Maßnahme „Taferlgraben in Marbach“ kann nun auch die letzte Etappe zur Erreichung der Hochwassersicherheit für Marbach begonnen werden. Diese Schutzbauten werden durch das Land Niederösterreich mit 525.000 Euro, den Bund mit 2,030.000 Euro und die Marktgemeinde Marbach/Donau mit 945.000 Euro finanziert. Das Schutzprojekt wird in den Jahren 2018 und 2019 umgesetzt und setzt sich aus drei Anlagenteilen zusammen. Einerseits werden zwei Hochwasserrückhaltebecken inkl. Geschieberückhaltesperre mit einem Gesamtvolumen von rund 3.000 Kubikmetern errichtet. Andererseits wird ein Ablaufkanal in die Donau errichtet, welcher im Überflutungsbereich der Donau druckdicht ausgeführt werden muss.

Marbach wurde beim Hochwasser 2013 ja schwer getroffen, mit der nun beschlossenen Maßnahme werden in der Gemeinde an Wildbächen im Hinterland und der Donau bis Ende 2019 insgesamt mehr als 26 Millionen Euro, davon allein durch das Land Niederösterreich, fast 7 Millionen Euro zum Schutz der Menschen investiert worden sein.

„Seit dem Jahr 2002 wurden in Niederösterreich 936 Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert. Damit wurden fast 300 Gemeinden sicherer gemacht. Sämtliche Hochwasserschutzprojekte haben sich während der letzten Hochwasserereignisse bestens bewährt und größere Schäden verhindert“, betont Pernkopf. Derzeit befinden sich 75 Projekte in Umsetzung, allein im heurigen Jahr werden 60 weitere gestartet. Die größten Maßnahmen, die derzeit in der Bauphase stehen, sind unter anderem die Sanierung des Marchfeldschutzdammes und des Krems-Donau-Kamp-Schutzdammes sowie der Hochwasserschutz in Seitenstetten (Trefflingbach), in Lanzenkirchen (Leitha) und in der KG Altwaidhofen.

Nähere Informationen: Büro LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf, DI Jürgen Maier, Telefon 02742/9005-12704 bzw. 0676/812-15283.

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