Pendeln
Inhalte zu den Themen Pendlerhilfe und Mobilitätsförderung

NÖ Pendlerhilfe - Förderung
Das Land NÖ leistet an Pendlerinnen und Pendler zum Ausgleich von Nachteilen aus der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort eine NÖ Pendlerhilfe.

NÖ Mobilitätsförderung für Lehrlinge
Mit der NÖ Mobilitätsförderung wird die Hin- und Rückfahrt von Lehrlingen zwischen Wohnort und Ausbildungsort unterstützt. Maßgebend für die Mobilitätsförderung ist, dass die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Ausbildungsort regelmäßig erfolgt und die Mindestentfernung 3 Kilometer (kürzeste Wegstrecke) beträgt.
Ihr Kontakt zum Thema Pendlerhilfe
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: pendlerhilfe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-10649