Grenzüberschreitende Adoption
Hier ist hinsichtlich der behördlichen Vorgangsweise zu unterscheiden zwischen
- Staaten, die das Haager Übereinkommen ratifiziert haben und
- Staaten, die das Haager Übereinkommen nicht ratifiziert haben.
Aus Sicht des Kindeswohls wäre es wünschenswert, Staaten die das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption unterfertigt haben, vorzuziehen. Sollten Sie dennoch ein Kind aus einem Nicht-Vertragsstaat in Erwägung ziehen, wäre die Einhaltung der im Haager Übereinkommen festgelegten Grundsätze aus der Sicht des Kindeswohls zu berücksichtigen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der
Zentralen Behörde des Landes NÖ für Angelegenheiten der internationalen Adoption
nach dem "Haager Übereinkommen" beim
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Bernadette Haberl, MA
Tel.: (02742) 9005-16873
Fax: (02742) 9005-16120
Mail: post.gs6@noel.gv.at
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes für Grenzüberschreitende Adoption
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16371
Fax: 02742/9005-16120