Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden - Allgemein

Mit der Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden – „Allgemein“ wird den NÖ Gemeinden eine Unterstützung in Form eines Zuschusses zur Kreditfinanzierung zur Verfügung gestellt. 

Im Rahmen der Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden – „Allgemein" werden Maßnahmen und Projekte im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich von Gemeinden, deren Gesellschaften im Alleineigentum niederösterreichscher Gemeinden und NÖ Schulgemeinden gefördert. Bei baulichen und energietechnischen Maßnahmen sind energietechnische Mindeststandards einzuhalten (siehe Beilage zum Antrag). 

Die Förderung besteht aus der Gewährung eines Zuschusses zur Kreditfinanzierung von maximal 3% p.a. zur Finanzierung von unter Punkt 3. der Richtlinie aufgezählten Fördergegenständen auf 10 Jahre bzw. max. 20 Jahren beim Ankauf von Grundstücken und Gebäuden in Innenstädten und Ortskernen.

Ansuchen gemäß der Richtlinie Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden –„Allgemein" können laufend unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars an das

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

und der vorgesehenen Beilagen (siehe Richtlinie) gestellt werden.


Förderwerber können NÖ Gemeinden, Gesellschaften im Alleineigentum niederösterreichscher Gemeinden und NÖ Schulgemeinden sein.

Keine Befristung


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Ihre Kontaktstelle des Landes für Landesfinanzsonderaktionen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1, Haus 4 
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 12515
Fax: 02742/9005 - 15937   
Letzte Änderung dieser Seite: 1.1.2023
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