Bewilligungen und Bescheinigungen
Die Abteilung Technische Kraftfahrangelegenheiten ist für die folgend unten aufgelisteten Bewilligungen und Bescheinigungen zuständig:
10 km/h Bescheinigungen
Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h dürfen in Österreich nur dann betrieben werden, wenn der Lenker eine "10 km/h" - Bescheinigung vorweisen kann. Solch eine Bescheinigung kann nach Vorführung des Fahrzeuges bei einer unserer Prüfstellen ausgestellt werden.
Zulassungsbescheinigungen nach ADR
Zulassungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrzeuge können von jenen Stellen ausgestellt werden, die zuvor die jährliche technische Untersuchung nach 9.1.2.3 ADR vorgenommen haben.
Bewilligung zum Ziehen nicht zum Verkehr zugelassener Anhänger
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger (z.B.: Baukräne, Abschleppachsen,...) mit Kraftfahrzeugen zu ziehen.
Die dafür notwendige Bewilligung kann direkt beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Technische KFZ-Angelegenheiten (WST8) beantragt werden.
Das Antragsformular ist weiter unten auf dieser Seite unter der Rubrik Downloads verfügbar.
COP-Dokument
Für die Berechnung der ÖKO-Punkte im Nutzfahrzeugbereich ist ein COP-Dokument zum Nachweis der Stickoxid-Emissionen (NOx) notwendig. Die Bestätigung dieser Dokumente kann beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Technische KFZ-Angelegenheiten (WST8), Landhausplatz 1, Haus 73109 St. Pölten, vorgenommen werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Vom Generalimporteur vorgedrucktes COP-Dokument
- Zulassungsschein
- Genehmigungsdokument
CEMT-Dokument
Für besonders umweltfreundliche und sichere Nutzfahrzeuge können CEMT-Dokumente bestätigt werden.
Downloads
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16024
Fax: 02742/9005-16030