Sonstige Änderungen
Sonstige Änderungen am Fahrzeug
Einbau eines Ladeluftkühlers
Durch den Einbau eines Ladeluftkühlers verändert sich die Motorleistung. Weitere Informationen finden Sie im Artikel Änderungen am Motor mit Leistungseinfluss.
Verwenden eines anderen Luftfilters
Austausch durch einen so genannten Sportluftfilter. Diese besitzen üblicherweise keine Typengenehmigung und es gibt auch keine Freigabe durch die Fahrzeughersteller. Derartige Sportluftfilter dürfen nicht verwendet und können auch nicht genehmigt werden.
Änderungen an den Türgriffen
Durch Verschweißen bzw. Entfernen der Türgriffe an Türen, welche den Zugang zu Sitzplätzen ermöglichen, wird die Türfunktion wesentlich beeinträchtigt. Eine derartige Änderung ist unzulässig und kann nicht genehmigt werden.
Änderungen an der Auspuffanlage
Anbringung von Auspuffblenden:
Beim Anbringen von "Auspuffblenden", die den Endrohrdurchmesser nicht verändern, ist lediglich die fachgerechte Montage zu berücksichtigen. Dies erfordert keine Eintragung im Genehmigungsdokument. Bedenken Sie, dass ein Anschweißen eines derartigen Bauteils eine unzulässige Änderung darstellt!
Austausch des originalen Schalldämpfers durch einen anderen, EG - genehmigten Schalldämpfer:
Die Verwendung solcher Komponenten erfordert keine Eintragung im Genehmigungsdokument. Der Zulassungsbesitzer muss über den EG - Genehmigungsnachweis des Schalldämpfers verfügen, welcher sich auf den Fahrzeugtyp bezieht.
Bitte beachten Sie:
- Schriftlicher Nachweis über EU-Typengenehmigung sollte mitgeführt und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorgewiesen werden. Der Nachweis muss das betreffende Fahrzeug mit dem betreffenden Motortyp und die Genehmigungsnummer, die auch am Schalldämpfer ersichtlich sein muss, beinhalten.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030