Globale Aspekte im Klimaschutz

Im Rahmen dieser Aktion werden Projekte unterstützt, die Globale Aspekte im Sinne des NÖ Klima- und Energieprogramms mit den „globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung“ (Sustainable Development Goals – SDGs) verbinden. 


Im Rahmen dieser Aktion werden Projekte unterstützt, die im Sinne des NÖ Klima- und Energieprogramms dessen Globale Aspekte mit den Prinzipien der Nachhaltigkeit, im Sinne der „globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung“ (Sustainable Development Goals – SDGs) verbinden.

Dabei können Projekte der Entwicklungszusammenarbeit ausschließlich in Ländern von der DAC-Liste der OECD mit Projekten aus den Themenbereichen Klimaschutz, Ressourcen- und Naturraumschonung, fairer Handel, Einsatz klimaschonender Technologien und Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel unterstützt werden, sofern sie einen Partner mit Niederösterreichbezug vorweisen.

Zudem dient das Programm der Unterstützung von Bildungs- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen in Niederösterreich mit auf Nachhaltigkeit ausgerichtetem Inhalt, die die oben genannten Ziel, sowie die Ziele der Österreichischen EZA, unterstützen.


Förderungsfähige Vorhaben:

Förderbar sind Vorhaben aus folgenden Themenbereichen der Globalen Aspekte im Klimaschutz:

  • Nachhaltiger Lebensstil
  • Ressourcen- und Naturraumschonung
  • Globale Verantwortung, fairer Handel
  • Einsatz klimaschonender Technologien
  • Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel

Gefördert werden können

  1. Überregionale Motivations- und Bildungsarbeit  im Sinne des Förderzieles für die Bevölkerung in Niederösterreich
  2. Motivations- und Bildungsvorhaben im Sinne des Förderzieles in Regionen außerhalb Europas, mit direktem Bezug zum Land Niederösterreich.
  3. Unterstützung von Projekten, vorrangig in Nicht EU Ländern, im Sinne des Förderzieles, die in Bezug zu Niederösterreich stehen. Sollten im Ausland Investitionen in diesen Bereichen gefördert werden, ist eine begleitende Bildungsarbeit Voraussetzung und die Realisierung muss nachvollziehbar dargestellt werden, ebenso in welcher Weise die Ziele des Klima- und Energieprogrammes im Bereich Globale Aspekte unterstützt werden.  Zudem ist eine Trägerorganisation vor Ort zu nennen, die in die Projektumsetzung eingebunden ist und deren Zustimmung zur Beteiligung am eingereichten Projekt beizulegen ist. Die Förderstelle behält sich vor, die Plausibilität des Projektes gegebenenfalls mit der Austrian Development Agency (ADA) zu überprüfen.
  4. Kleinprojekte, die auf lokaler Ebene in Niederösterreich im Sinne des Förderzieles wirksam sind.

Förderungen können gewährt werden, wenn

  • ein Konzept vorliegt, das nachvollziehbare und quantifizierbare Erfolgskriterien, sowie quantifizierbare Ziele beinhaltet.
  • die Inhalte an Zielen des NÖ KEP und der österreichischen EZA orientiert sind.
  • klar definierte Bevölkerungsgruppen einbindet
  • die Eigenleistung klar dargestellt wird und im Rahmen ihrer Möglichkeiten (Personalressourcen, Veranstaltungsräume etc.) eingebracht werden.
  • Das Projekt in der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird.

  • Gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Entwicklungspolitik, Nachhaltigkeit, Klimaschutz bzw. Bildung für Entwicklungspolitik, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, die einen Sitz in Niederösterreich haben, oder deren Projekt in Niederösterreich wirkt. 
  • Gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen (gemeinnützliche Vereine, Schulen u.a.) im Sinne des Förderzieles, die ihren Sitz in Niederösterreich haben.
  • Einreichung des Förderansuchens
    Förderansuchen sind schriftlich beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, email: post.ru3@noel.gv.at mit dem entsprechenden Formular für den Förderantrag einzubringen.
    Die Förderstelle entscheidet vierteljährlich, nach Maßgabe der vorhandenen Mittel,  über die Vergabe der Fördergelder. 
  • Auszahlung der Förderung
    Der Endbericht über die durchgeführten Aktivitäten ist schriftlich beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, email: post.ru3@noel.gv.at mittels entsprechender Vorlage für den Bericht und einer Kostenaufstellung einzubringen. 

Bei förderungsfähigen Vorhaben gemäß den Punkten 1. bis 3. ist eine Förderung bis max. 80% der anerkannten Kosten (inkl. Eigenleistungen), jedoch max. € 20.000,-- als nichtrückzahlbare Beihilfe möglich. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt € 3.000,--.

Bei förderungsfähigen Vorhaben gemäß Punkt 4 ist eine Förderung bis max. 80% der anerkannten Kosten (inkl. Eigenleistungen), jedoch max. € 4.000,-- als nichtrückzahlbare Beihilfe möglich. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt € 500,--.

Nicht förderbare Kosten sind:

  • Eigenleistungen der Förderwerber (diese werden jedoch den anerkannten Kosten angerechnet)
  • Verpflegung
  • bereits geförderte Aktivitäten

Es sind keine Doppelförderungen aus Landesmitteln möglich. Andere vergleichbare Förderprogramme des Landes NÖ zur Förderung Globaler Aspekte im Klimaschutz in NÖ schließen diese Förderung aus.

Sofern für ein Vorhaben eine Fördermöglichkeit durch den Bund besteht, ist diese vorrangig zu beantragen. Über eine mögliche Kofinanzierung wird im Einzelfall entschieden.

Diese Förderaktion tritt mit 01. Jänner 2018 in Kraft und ist von 01. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2019 gültig.

Grundlage dieser Förderaktion bildet die von der NÖ Landesregierung beschlossene „Richtlinie zur Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz“.


weiterführende Links
Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes für Klimaschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14226
Fax: 02742/9005-14350   
Letzte Änderung dieser Seite: 17.4.2019
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