Allgemeine Informationen zur Bürgerbegutachtungen
Bevor
- ein Vorschlag eines Landesgesetzes von der Landesregierung dem Landtag übermittelt wird, oder
- eine Verordnung von allgemeiner (landesweiter) Bedeutung beschlossen wird,
haben die Bürger das Recht, die Entwürfe zu begutachten.
Dieses Begutachtungsverfahren ermöglicht
- dem Gesetzgeber (NÖ Landtag) bzw. dem Verordnungsgeber (NÖ Landesregierung), unterschiedliche Meinungen zu einer zukünftigen Rechtsvorschrift kennenzulernen und
- dem Bürger, der sich beteiligt, seine Interessen darzustellen
Eine Bindung des NÖ Landtages bzw. der NÖ Landesregierung an Ergebnisse der Bürgerbegutachtung ist auf Grund der Verfassung nicht vorgesehen.
Für die Stellungnahme durch den Bürger sind keine Formvorschriften vorgesehen (Der Titel des Gesetzesentwurfes bzw. des Verordnungsentwurfes muss aus Ihrer Zuschrift ersichtlich sein).
Die Stellungnahmen müssen allerdings bis vor dem Ende der Begutachtungsfrist beim
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landesamtsdirektion/Beratungs- und Informationsstelle
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)
3109 St. Pölten
oder direkt
post.begutachtung@noel.gv.at
eingelangt sein.
Kopien der Entwürfe sind gegen Kostenersatz zu erhalten
- bei der Beratungsstelle beim Amt der NÖ Landesregierung und
- bei den Beratungsstellen aller Bezirkshauptmannschaften
Ein Gesetzesentwurf wird nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens in den Landtag eingebracht. Diese eingebrachten Entwürfe können Sie unter Landtagsvorlagen einsehen.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: post.begutachtung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12530
Fax: 02742/9005-13610