Kinokultur & Filminfrastruktur  - Förderung

Voraussetzungen, Antrag, verschiedene Förderungsmöglichkeiten, Logo und Richtlinien für den Bereich Kinokultur  

Das Land Niederösterreich fördert hochwertiges kinokulturelles Programm von Filmclubs zur Gewährleistung einer Basisversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum. Mit der Österr. Filmgalerie in Krems und dem Cinema Paradiso in St. Pölten und Baden gibt es aber auch drei Programmkinos.

Seit 2006 setzt das Land Niederösterreich mit dem "Kinosommer Niederösterreich" eine Förderinitiative zur Stärkung der europäischen Filmkultur und insbesondere des österreichischen Films.

Förderungen an Institutionen, welche niederösterreichische Filmemacher bzw. Filme aus Niederösterreich auch international vermarkten, sowie das Zentrale Filmarchiv am Standort Laxenburg sind Investitionen in Strukturen, die ihrerseits die Basis für die Weiterentwicklung des (nieder-)österreichischen Films legen.

  • Förderungen von Projekten mit die in Niederösterreich stattfinden
    Festivals, Sonderveranstaltungen   
  • Förderungen von Jahresprogrammen
    Filmclubs, Programmkinos        
  • Förderung von Institutionen
    Filmvertrieb, Publikationen, Bewahrung filmkulturelles Erbe



Eine Antragstellung für den Bereich Kinokultur ist mittels Online-Formular nicht möglich.

Das Antragsformular - Ansuchen um Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Projekte finden Sie im Downloadbereich zum Herunterladen.
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar. Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer.

ACHTUNG: Einträge in dieses Formular können NICHT GESPEICHERT werden. Bitte entweder AUSDRUCKEN und auf Papier ausfüllen oder im Rechner IN EINEM ARBEITSGANG ausfüllen und anschließend AUSDRUCKEN.

Die allgemeinen Voraussetzungen entnehmen sie bitte den Förderrichtlinien.

Diese finden Sie im Downloadbereich.

Folgende Unterlagen sind zusätzlich zum Antragsformular für die Förderung erforderlich:

Folgendes Formular ist für die Abrechnung zu verwenden:

          oder

Für Sommerkino Niederösterreich gelten die Bedingungen laut der jährlich publizierten Ausschreibung. 

Einen Link auf die Seite finden Sie unter "Weiterführende Informationen".

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Ihre Kontaktstelle des Landes für Auslandskultur

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, Haus 1 3109 St. Pölten E-Mail: noe-auslandskultur@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 13125
Fax: 02742/9005 - 13029   
Letzte Änderung dieser Seite: 28.3.2022
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